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Thema: Anzeige wegen Zusammenprall mit Gegenspieler

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  1. #1
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    Bin direkt berührt, wie sich hier um die Sache im Forum bemüht wird! Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die mir Mut zusprechen!
    @nik1904:
    Super fachlicher und sachlicher Beitrag! Mein Verein hat auch gesagt, ich sollte im Falle einer zivilrechtlichen Klage meine private Haftpflicht auf jeden Fall in Kentniss setzen, um Probleme zwecks Fristeinhaltung zu vermeiden.
    @Torbinho:
    Rechtsschutz hab ich nicht. Wie meinst du das mit Beratungskosten und Versicherung?
    Hmm... Auch auf Sina's Rat werde ich wohl doch überlegen, einen Rechtsbeistand einzuschalten...

  2. #2
    torwart.de-Team
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    Zitat Zitat von Neuling Beitrag anzeigen
    @nik1904:
    Super fachlicher und sachlicher Beitrag! Mein Verein hat auch gesagt, ich sollte im Falle einer zivilrechtlichen Klage meine private Haftpflicht auf jeden Fall in Kentniss setzen, um Probleme zwecks Fristeinhaltung zu vermeiden.
    Das ist auch richtig so. Die private Haftpflichtversicherung dient ja unter anderem zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie nimmt eine so genannte passive Rechtsschutzfunktion ein und kann dir sicherlich weiterhelfen. Einfach mal anrufen, den Fall schildern und das weitere Vorgehen besprechen.

  3. #3
    Welttorhüter Avatar von The Transporter
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    Ist so eine Rechtsschutzversicherung teuer?
    Meine Mutter hat auch eine und hat mir die Summe genannt. Irgendwas mit 500€..........
    Ist das richtig?
    .....er trat in unser Leben wie ein Avocadosalat.

    (H.M. Murdock)

  4. #4
    torwart.de-Team Avatar von Steffen
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    Zitat Zitat von The Transporter Beitrag anzeigen
    Ist so eine Rechtsschutzversicherung teuer?
    Also 500Euro im Jahr wäre schon teuer, weil das dann ein Premium First Class all inclusive Paket wäre
    Gute Rechtsschutzversicherungen gibt es schon ab ca. 80 Euro im Jahr und das ist eine gute Investition. Es empfihelt sich, solch eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsträger als man die restlichen Versicherungen hat, abzuschließen. Zwar gibt es günstige Pakete, doch hat man mal ein Problem mit der eigenen Versicherung, ist der Rechtsbeistand durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
    Profis, die häufiger mit solchen Dingenzu tun haben, wie einige Ordnungskräfte, haben daher zwei unabhängige Policen. Meist eine im Paket zu den anderen Versicherungen, und dann eine unabhängige...
    Es lohnt daher, Angebote einzuholen und diese zu vergleichen...

    Interessant ist das für Autofahrer allemal, weil man hier schneller Rechtsbeistand braucht, als einem lieb ist. Auch ehremamtliche Fussball-Trainer sollten solch einen Versicherungsschutz besitzen, denn Krach mit den Eltern gibt es immer mal wieder und der kann unglaubliche Stilblüten treiben... entweder der Verein trägt es, oder aber man sollte sich diesen Joker in der Hinterhand behalten. Man will niemand was böses, doch man sieht nur deutlich: Es geht schneller als man denkt..
    Lassen wir das, war nie eine Leuchte...

  5. #5
    torwart.de-Team
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    Zitat Zitat von Steffen Beitrag anzeigen
    Gute Rechtsschutzversicherungen gibt es schon ab ca. 80 Euro im Jahr und das ist eine gute Investition.
    Was ist für dich eine "gute Rechtsschutzversicherung"? Welche Bereiche sollen in diesen 80 Euro abgesichert sein? Das "Komplettpaket" aus Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz kriegt man nicht für 80 Euro im Jahr bei "normalem" Umfang.

    Es empfihelt sich, solch eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsträger als man die restlichen Versicherungen hat, abzuschließen. Zwar gibt es günstige Pakete, doch hat man mal ein Problem mit der eigenen Versicherung, ist der Rechtsbeistand durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
    Das stimmt so nicht. Nicht umsonst gilt das Prinzip der Spartentrennung für den Schadenbereich einer Rechtsschutzversicherung. Das heißt, dass dieser Bereich eine eigene Gesellschaft sein muss, die rechtlich vom restlichen Unternehmen unabhängig ist. Von daher kann man seine Rechtsschutzversicheurng ohne Bedenken beim "Haus-Versicherer" abschließen. Vorsichtig sollte man lediglich sein, wenn man bei einem Versicherungsunternehmen arbeitet. Denn hier ist es selbst bei der Beachtung der Spartentrennung nicht wirklich glücklich, wenn man beispielsweise seinen eigenen Arbeitgeber über die hauseigene Rechtsschutzversicherung verklagt. Das gilt natürlich nur für den Arbeitsrechtsschutz.

    Interessant ist das für Autofahrer allemal, weil man hier schneller Rechtsbeistand braucht, als einem lieb ist.
    Hier bitte beachten, dass ADAC-Mitglieder über den ADAC verkehrsrechtsschutzversichert sind. Doppelte Versicherungen sind nur unnötig teuer.

    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Immer vorher mit der Versicherung reden, ist eh die goldene Regel. Das Folgende wirklich mit nullkommanull Garantie:

    Eine Rechtsschutzversicherung ist ja für den Fall da, dass Dein Recht geschützt wird und Du Dich ohne Gefahr, die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, ins juristische (Porzess-) Verfahren begeben kannst. Ob Du nun Klagegegner oder Kläger bist, ist dafür m.E. ohne Belang. Wichtig ist nur, dass Du nicht vorsätzlich (vielleicht auch schon grob fahrlässig, das wäre zu klären) gehandelt hast. Sowohl als Geschädigter oder Gläubiger als auch als Schädigender oder Schuldner versicherst Du Dich, um im Verfahren die Kosten nicht tragen zu müssen.
    Absolut richtig. Wobei ich anmerken muss, dass sich die Rechtsschutzversicherung auch um einen selbst verursachten Schadenfall mit (eventuellem) Rechtsanspruch der Gegenpartei kümmert. Denn nicht jeder hat eine Privathaftpflichtversicherung, da diese keine Pflicht ist. Dennoch sollte natürlich jeder eine haben. Verfügt der Versicherungsnehmer über eine Privathaftpflichtversicherung, wird diese gegebenenfalls von der Rechtsschutzversicherung in Regress genommen.

    Echt klasse, dass wir hier im Forum scheinbar für jeden Bereich "Experten" bzw. ausgebildete Leute haben. Falls noch jemand Fragen zu Versicherungsthemen hat, stehe ich als ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen gern zur Verfügung. Ich arbeite zwar im Bereich Organisation und Management und habe dementsprechend nur oberflächliche Ahnung vom operativen Geschäft, kenne mich aber sicherlich dennoch etwas besser als andere aus. Wobei ich zur Rechtsschutz- und Lebensversicherung kaum bis gar keine Berührungspunkte habe und hatte.
    Geändert von Paulianer (13.01.2011 um 11:57 Uhr)

  6. #6
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    Avatar von übergreifer
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    Zitat Zitat von The Transporter Beitrag anzeigen
    Ist so eine Rechtsschutzversicherung teuer?
    Meine Mutter hat auch eine und hat mir die Summe genannt. Irgendwas mit 500€..........
    Ist das richtig?
    Vielleicht 500 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall. 500 Euro Jahresbeitrag wäre sehr, sehr teuer. Da liegt Steffen völlig richtig.

    Zitat Zitat von Paulianer Beitrag anzeigen
    Das ist auch richtig so. Die private Haftpflichtversicherung dient ja unter anderem zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie nimmt eine so genannte passive Rechtsschutzfunktion ein und kann dir sicherlich weiterhelfen. Einfach mal anrufen, den Fall schildern und das weitere Vorgehen besprechen.
    Guter Rat. Da die Hapftpflichtversicherung fahrlässig verursachte Schäden des Versicherungnehmers begleichen muss, wird es in derem Interesse sein diesen Fall als ganz normalen Unfall abzutun, und somit ihm zu helfen als völlig schuldlos dazu stehen. Daher würde ich dem Threadersteller ebenso raten sich an seine Versicherung zu wenden und sich fachlich beraten zu lassen.

    Eine normale Rechtschutzversicherung dient nur zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und greift erst 90 Tage nach dem Abschluss. Daher kann sie in so einem Fall sowieso nicht in Anspruch genommen werden. Falls ich falsch liege mögen mich andere User bitte berichtigen.

    Imo macht OP das ganz gut. Er fragt überall nach und sucht die Hilfe wo er sie kriegen kann.

  7. #7
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    Zitat Zitat von übergreifer Beitrag anzeigen
    Eine normale Rechtschutzversicherung dient nur zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und greift erst 90 Tage nach dem Abschluss. Daher kann sie in so einem Fall sowieso nicht in Anspruch genommen werden. Falls ich falsch liege mögen mich andere User bitte berichtigen.

    Imo macht OP das ganz gut. Er fragt überall nach und sucht die Hilfe wo er sie kriegen kann.
    Absolut richtig, für diesen Schadenseintritt ist eine neue Rechtsschutzversicherung noch nicht in Leistungspflicht. Anders der Fall, dass die Versicherung von Neulings Mutter als Familienrechtsschutz abgeschlossen ist. Oft wissen das die Versicherungsnehmer gar nicht und deshalb lohnt sich der sofortige Anruf bei der Versicherung, ob Neuling mitversichert ist. Das kann z.B. auch dann noch der Fall sein, wenn er schon in einer nachschulischen Ausbildung ist.

    Alles abklopfen, mit einem Anwalt reden (möglichst ein wohlgesonnener Bekannter, falls kein Rechtsschutz besteht) und dann erst in den Clinch gehen

  8. #8
    User des Jahres 2014
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    Avatar von übergreifer
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    @Nik1904

    Ich habe da eine kleine Frage. Da es sich um diesen Fall um Abwehr der Schadensersatzansprüche geht und keineswegs um deren Durchsetzung, denn OP kommt sowieso nie als Geschädigter in Frage. Warum muss dann die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas damit zu tun haben? Das ist nicht deren Sache. Kannst du mich bitte diesbezüglich aufklären? Bekommt man da trotzdem eine Beratung für solche Fälle, obwohl die RV solche Sachen weder bezahlen kann, noch irgendwie tätig werden wird?

  9. #9
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    Zitat Zitat von übergreifer Beitrag anzeigen
    @Nik1904

    Ich habe da eine kleine Frage. Da es sich um diesen Fall um Abwehr der Schadensersatzansprüche geht und keineswegs um deren Durchsetzung, denn OP kommt sowieso nie als Geschädigter in Frage. Warum muss dann die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas damit zu tun haben? Das ist nicht deren Sache. Kannst du mich bitte diesbezüglich aufklären? Bekommt man da trotzdem eine Beratung für solche Fälle, obwohl die RV solche Sachen weder bezahlen kann, noch irgendwie tätig werden wird?
    Immer vorher mit der Versicherung reden, ist eh die goldene Regel. Das Folgende wirklich mit nullkommanull Garantie:

    Eine Rechtsschutzversicherung ist ja für den Fall da, dass Dein Recht geschützt wird und Du Dich ohne Gefahr, die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, ins juristische (Porzess-) Verfahren begeben kannst. Ob Du nun Klagegegner oder Kläger bist, ist dafür m.E. ohne Belang. Wichtig ist nur, dass Du nicht vorsätzlich (vielleicht auch schon grob fahrlässig, das wäre zu klären) gehandelt hast. Sowohl als Geschädigter oder Gläubiger als auch als Schädigender oder Schuldner versicherst Du Dich, um im Verfahren die Kosten nicht tragen zu müssen.

    Das wäre mein Verständnis. Da mich ein Kunde jüngst in einer beruflichen Angelegenheit wegen angeblicher fehlerhafter Bestellungen von Give-Aways auf Schadensersatz verklagt hat (was übrigens zu meinen Gunsten entschieden wurde, weil ich falsche Angaben des Kunden erhalten hatte), war ich Klagegegner. Wäre das Verfahren zu meinen Lasten ausgegangen, wären die Verfahrenskosten durch meine Versicherung übernommen worden. Ohne Rechtsschutzversicherung als Freiberufler tätig zu sein, ist allerdings auch ziemlich blauäugig, um es mal vorsichtig auszudrücken. Wie auch immer, ich war nicht Kläger und hatte dennoch Versicherungsschutz.

  10. #10
    Welttorhüter Avatar von Torbinho
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    Zitat Zitat von Neuling Beitrag anzeigen
    @Torbinho:
    Rechtsschutz hab ich nicht. Wie meinst du das mit Beratungskosten und Versicherung?
    Sobald du eine Rechtsschutzversicherung hast werden Beratungskosten i.d.R. von eben dieser übernommen. Beratungskosten sind das Honorar des Anwalts für die Beratung (Wenn du ihn fragst, wie du dich nun verhalten sollst wird dir das natürlich in Rechnung gestellt).
    Falls es zu einem Prozess kommen sollte wird dein Anwalt natürlich weitere Honorare für seine Zeit einfordern. Diese werden aber, falls du gewinnen solltest, vom Kläger (Staatsanwaltschaft) getragen. Natürlich nur in dem Falle, dass dieser Fall überhaupt soweit kommt.
    Wer die Kosten übernimmt, wenn die Anzeige nicht weiter verfolgt wird (du dich aber trotzdem z.B. von deinem Anwalt beraten lassen hast) weiß ich leider nicht...

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