Ist so eine Rechtsschutzversicherung teuer?
Meine Mutter hat auch eine und hat mir die Summe genannt. Irgendwas mit 500€..........
Ist das richtig?
Ist so eine Rechtsschutzversicherung teuer?
Meine Mutter hat auch eine und hat mir die Summe genannt. Irgendwas mit 500€..........
Ist das richtig?
.....er trat in unser Leben wie ein Avocadosalat.
(H.M. Murdock)
Also 500Euro im Jahr wäre schon teuer, weil das dann ein Premium First Class all inclusive Paket wäre
Gute Rechtsschutzversicherungen gibt es schon ab ca. 80 Euro im Jahr und das ist eine gute Investition. Es empfihelt sich, solch eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsträger als man die restlichen Versicherungen hat, abzuschließen. Zwar gibt es günstige Pakete, doch hat man mal ein Problem mit der eigenen Versicherung, ist der Rechtsbeistand durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Profis, die häufiger mit solchen Dingenzu tun haben, wie einige Ordnungskräfte, haben daher zwei unabhängige Policen. Meist eine im Paket zu den anderen Versicherungen, und dann eine unabhängige...
Es lohnt daher, Angebote einzuholen und diese zu vergleichen...
Interessant ist das für Autofahrer allemal, weil man hier schneller Rechtsbeistand braucht, als einem lieb ist. Auch ehremamtliche Fussball-Trainer sollten solch einen Versicherungsschutz besitzen, denn Krach mit den Eltern gibt es immer mal wieder und der kann unglaubliche Stilblüten treiben... entweder der Verein trägt es, oder aber man sollte sich diesen Joker in der Hinterhand behalten. Man will niemand was böses, doch man sieht nur deutlich: Es geht schneller als man denkt..
Lassen wir das, war nie eine Leuchte...
Was ist für dich eine "gute Rechtsschutzversicherung"? Welche Bereiche sollen in diesen 80 Euro abgesichert sein? Das "Komplettpaket" aus Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz kriegt man nicht für 80 Euro im Jahr bei "normalem" Umfang.
Das stimmt so nicht. Nicht umsonst gilt das Prinzip der Spartentrennung für den Schadenbereich einer Rechtsschutzversicherung. Das heißt, dass dieser Bereich eine eigene Gesellschaft sein muss, die rechtlich vom restlichen Unternehmen unabhängig ist. Von daher kann man seine Rechtsschutzversicheurng ohne Bedenken beim "Haus-Versicherer" abschließen. Vorsichtig sollte man lediglich sein, wenn man bei einem Versicherungsunternehmen arbeitet. Denn hier ist es selbst bei der Beachtung der Spartentrennung nicht wirklich glücklich, wenn man beispielsweise seinen eigenen Arbeitgeber über die hauseigene Rechtsschutzversicherung verklagt. Das gilt natürlich nur für den Arbeitsrechtsschutz.Es empfihelt sich, solch eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsträger als man die restlichen Versicherungen hat, abzuschließen. Zwar gibt es günstige Pakete, doch hat man mal ein Problem mit der eigenen Versicherung, ist der Rechtsbeistand durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Hier bitte beachten, dass ADAC-Mitglieder über den ADAC verkehrsrechtsschutzversichert sind. Doppelte Versicherungen sind nur unnötig teuer.Interessant ist das für Autofahrer allemal, weil man hier schneller Rechtsbeistand braucht, als einem lieb ist.
Absolut richtig. Wobei ich anmerken muss, dass sich die Rechtsschutzversicherung auch um einen selbst verursachten Schadenfall mit (eventuellem) Rechtsanspruch der Gegenpartei kümmert. Denn nicht jeder hat eine Privathaftpflichtversicherung, da diese keine Pflicht ist. Dennoch sollte natürlich jeder eine haben. Verfügt der Versicherungsnehmer über eine Privathaftpflichtversicherung, wird diese gegebenenfalls von der Rechtsschutzversicherung in Regress genommen.
Echt klasse, dass wir hier im Forum scheinbar für jeden Bereich "Experten" bzw. ausgebildete Leute haben. Falls noch jemand Fragen zu Versicherungsthemen hat, stehe ich als ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen gern zur Verfügung. Ich arbeite zwar im Bereich Organisation und Management und habe dementsprechend nur oberflächliche Ahnung vom operativen Geschäft, kenne mich aber sicherlich dennoch etwas besser als andere aus. Wobei ich zur Rechtsschutz- und Lebensversicherung kaum bis gar keine Berührungspunkte habe und hatte.
Geändert von Paulianer (13.01.2011 um 11:57 Uhr)
Vielleicht 500 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall. 500 Euro Jahresbeitrag wäre sehr, sehr teuer. Da liegt Steffen völlig richtig.
Guter Rat. Da die Hapftpflichtversicherung fahrlässig verursachte Schäden des Versicherungnehmers begleichen muss, wird es in derem Interesse sein diesen Fall als ganz normalen Unfall abzutun, und somit ihm zu helfen als völlig schuldlos dazu stehen. Daher würde ich dem Threadersteller ebenso raten sich an seine Versicherung zu wenden und sich fachlich beraten zu lassen.
Eine normale Rechtschutzversicherung dient nur zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und greift erst 90 Tage nach dem Abschluss. Daher kann sie in so einem Fall sowieso nicht in Anspruch genommen werden. Falls ich falsch liege mögen mich andere User bitte berichtigen.
Imo macht OP das ganz gut. Er fragt überall nach und sucht die Hilfe wo er sie kriegen kann.
Absolut richtig, für diesen Schadenseintritt ist eine neue Rechtsschutzversicherung noch nicht in Leistungspflicht. Anders der Fall, dass die Versicherung von Neulings Mutter als Familienrechtsschutz abgeschlossen ist. Oft wissen das die Versicherungsnehmer gar nicht und deshalb lohnt sich der sofortige Anruf bei der Versicherung, ob Neuling mitversichert ist. Das kann z.B. auch dann noch der Fall sein, wenn er schon in einer nachschulischen Ausbildung ist.
Alles abklopfen, mit einem Anwalt reden (möglichst ein wohlgesonnener Bekannter, falls kein Rechtsschutz besteht) und dann erst in den Clinch gehen![]()
@Nik1904
Ich habe da eine kleine Frage. Da es sich um diesen Fall um Abwehr der Schadensersatzansprüche geht und keineswegs um deren Durchsetzung, denn OP kommt sowieso nie als Geschädigter in Frage. Warum muss dann die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas damit zu tun haben? Das ist nicht deren Sache. Kannst du mich bitte diesbezüglich aufklären? Bekommt man da trotzdem eine Beratung für solche Fälle, obwohl die RV solche Sachen weder bezahlen kann, noch irgendwie tätig werden wird?
Immer vorher mit der Versicherung reden, ist eh die goldene Regel. Das Folgende wirklich mit nullkommanull Garantie:
Eine Rechtsschutzversicherung ist ja für den Fall da, dass Dein Recht geschützt wird und Du Dich ohne Gefahr, die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, ins juristische (Porzess-) Verfahren begeben kannst. Ob Du nun Klagegegner oder Kläger bist, ist dafür m.E. ohne Belang. Wichtig ist nur, dass Du nicht vorsätzlich (vielleicht auch schon grob fahrlässig, das wäre zu klären) gehandelt hast. Sowohl als Geschädigter oder Gläubiger als auch als Schädigender oder Schuldner versicherst Du Dich, um im Verfahren die Kosten nicht tragen zu müssen.
Das wäre mein Verständnis. Da mich ein Kunde jüngst in einer beruflichen Angelegenheit wegen angeblicher fehlerhafter Bestellungen von Give-Aways auf Schadensersatz verklagt hat (was übrigens zu meinen Gunsten entschieden wurde, weil ich falsche Angaben des Kunden erhalten hatte), war ich Klagegegner. Wäre das Verfahren zu meinen Lasten ausgegangen, wären die Verfahrenskosten durch meine Versicherung übernommen worden. Ohne Rechtsschutzversicherung als Freiberufler tätig zu sein, ist allerdings auch ziemlich blauäugig, um es mal vorsichtig auszudrücken. Wie auch immer, ich war nicht Kläger und hatte dennoch Versicherungsschutz.
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