Sobald du eine Rechtsschutzversicherung hast werden Beratungskosten i.d.R. von eben dieser übernommen. Beratungskosten sind das Honorar des Anwalts für die Beratung (Wenn du ihn fragst, wie du dich nun verhalten sollst wird dir das natürlich in Rechnung gestellt).
Falls es zu einem Prozess kommen sollte wird dein Anwalt natürlich weitere Honorare für seine Zeit einfordern. Diese werden aber, falls du gewinnen solltest, vom Kläger (Staatsanwaltschaft) getragen. Natürlich nur in dem Falle, dass dieser Fall überhaupt soweit kommt.
Wer die Kosten übernimmt, wenn die Anzeige nicht weiter verfolgt wird (du dich aber trotzdem z.B. von deinem Anwalt beraten lassen hast) weiß ich leider nicht...