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Thema: Anzeige wegen Zusammenprall mit Gegenspieler

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  1. #1
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    Zitat Zitat von übergreifer Beitrag anzeigen
    Eine normale Rechtschutzversicherung dient nur zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und greift erst 90 Tage nach dem Abschluss. Daher kann sie in so einem Fall sowieso nicht in Anspruch genommen werden. Falls ich falsch liege mögen mich andere User bitte berichtigen.

    Imo macht OP das ganz gut. Er fragt überall nach und sucht die Hilfe wo er sie kriegen kann.
    Absolut richtig, für diesen Schadenseintritt ist eine neue Rechtsschutzversicherung noch nicht in Leistungspflicht. Anders der Fall, dass die Versicherung von Neulings Mutter als Familienrechtsschutz abgeschlossen ist. Oft wissen das die Versicherungsnehmer gar nicht und deshalb lohnt sich der sofortige Anruf bei der Versicherung, ob Neuling mitversichert ist. Das kann z.B. auch dann noch der Fall sein, wenn er schon in einer nachschulischen Ausbildung ist.

    Alles abklopfen, mit einem Anwalt reden (möglichst ein wohlgesonnener Bekannter, falls kein Rechtsschutz besteht) und dann erst in den Clinch gehen

  2. #2
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    Avatar von übergreifer
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    @Nik1904

    Ich habe da eine kleine Frage. Da es sich um diesen Fall um Abwehr der Schadensersatzansprüche geht und keineswegs um deren Durchsetzung, denn OP kommt sowieso nie als Geschädigter in Frage. Warum muss dann die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas damit zu tun haben? Das ist nicht deren Sache. Kannst du mich bitte diesbezüglich aufklären? Bekommt man da trotzdem eine Beratung für solche Fälle, obwohl die RV solche Sachen weder bezahlen kann, noch irgendwie tätig werden wird?

  3. #3
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    Zitat Zitat von übergreifer Beitrag anzeigen
    @Nik1904

    Ich habe da eine kleine Frage. Da es sich um diesen Fall um Abwehr der Schadensersatzansprüche geht und keineswegs um deren Durchsetzung, denn OP kommt sowieso nie als Geschädigter in Frage. Warum muss dann die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas damit zu tun haben? Das ist nicht deren Sache. Kannst du mich bitte diesbezüglich aufklären? Bekommt man da trotzdem eine Beratung für solche Fälle, obwohl die RV solche Sachen weder bezahlen kann, noch irgendwie tätig werden wird?
    Immer vorher mit der Versicherung reden, ist eh die goldene Regel. Das Folgende wirklich mit nullkommanull Garantie:

    Eine Rechtsschutzversicherung ist ja für den Fall da, dass Dein Recht geschützt wird und Du Dich ohne Gefahr, die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, ins juristische (Porzess-) Verfahren begeben kannst. Ob Du nun Klagegegner oder Kläger bist, ist dafür m.E. ohne Belang. Wichtig ist nur, dass Du nicht vorsätzlich (vielleicht auch schon grob fahrlässig, das wäre zu klären) gehandelt hast. Sowohl als Geschädigter oder Gläubiger als auch als Schädigender oder Schuldner versicherst Du Dich, um im Verfahren die Kosten nicht tragen zu müssen.

    Das wäre mein Verständnis. Da mich ein Kunde jüngst in einer beruflichen Angelegenheit wegen angeblicher fehlerhafter Bestellungen von Give-Aways auf Schadensersatz verklagt hat (was übrigens zu meinen Gunsten entschieden wurde, weil ich falsche Angaben des Kunden erhalten hatte), war ich Klagegegner. Wäre das Verfahren zu meinen Lasten ausgegangen, wären die Verfahrenskosten durch meine Versicherung übernommen worden. Ohne Rechtsschutzversicherung als Freiberufler tätig zu sein, ist allerdings auch ziemlich blauäugig, um es mal vorsichtig auszudrücken. Wie auch immer, ich war nicht Kläger und hatte dennoch Versicherungsschutz.

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