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Thema: Anzeige wegen Zusammenprall mit Gegenspieler

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  1. #10
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    Zitat Zitat von metroplex2005 Beitrag anzeigen
    Zum Teil richtig. Die Tatbestandsmerkmale der fahrlässigen KV (§229 StGB) sind zwar fast alle erfüllt, durch die Teilnahme am Spiel wird jedoch die stillschweigende Einverständniss eines möglichen Geschädigten angenommen. Somit tritt §228 StGB in Kraft, welche eine KV mit einwilligung des Geschädigten nur dann rechtswidrig werden lässt, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt (was beim Fußball nur bei einer nachweisbaren Tätlichkeit der Fall wäre, selbst ein grobes Foulspiel ist in der Regel noch dadurch abgedeckt).
    Zitat Zitat von metroplex2005 Beitrag anzeigen
    Falsch. Zwar mag ein Anwalt gerne dazu raten, im deutschen Rechtssystem ist es jedoch unmöglich eine "Anzeige zurückzuziehen". Zwar kann ein Anzeigeerstatter/Geschädigter gerne den Ermittlungsbehörden mitteilen dass er kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat. Dies hat allerdings nicht zur Folge, das ein eröffnetes Strafverfahren so ohne weiteres eingestellt wird. Die Polizei ermittelt trotzdem weiter und die Staatsanwaltschaft entscheidet über den weiteren Fortgang im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben.
    Da dämmert doch was... Ich habe direkt meinen guten alten "Schönfelder" rausgeholt und Du hast natürlich Recht! Wenigstens hat mich mein Gedächtnis in den wesentlichen Punkten nicht im Stich gelassen. Da hat sich die Quälerei durch Studium, Repetitorium und Examen wenigstens ein bisschen gelohnt.

    Wie gut, dass ich schon vorsichtig andeutete, dass ein bisschen Zeit vergangen ist seit dem Studium

    Ich wünsche Dir die best- und schnellstmögliche Genesung. Ich habe einen Mitspieler, der nach Knöchelbruch wieder auf dem Platz steht. Harte Reha, aber gut gelaufen! So soll es auch bei Dir sein!
    Geändert von nik1904 (13.01.2011 um 10:11 Uhr)

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