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Thema: Anzeige wegen Zusammenprall mit Gegenspieler

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    Zitat Zitat von Steffen Beitrag anzeigen
    Gute Rechtsschutzversicherungen gibt es schon ab ca. 80 Euro im Jahr und das ist eine gute Investition.
    Was ist für dich eine "gute Rechtsschutzversicherung"? Welche Bereiche sollen in diesen 80 Euro abgesichert sein? Das "Komplettpaket" aus Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz kriegt man nicht für 80 Euro im Jahr bei "normalem" Umfang.

    Es empfihelt sich, solch eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsträger als man die restlichen Versicherungen hat, abzuschließen. Zwar gibt es günstige Pakete, doch hat man mal ein Problem mit der eigenen Versicherung, ist der Rechtsbeistand durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
    Das stimmt so nicht. Nicht umsonst gilt das Prinzip der Spartentrennung für den Schadenbereich einer Rechtsschutzversicherung. Das heißt, dass dieser Bereich eine eigene Gesellschaft sein muss, die rechtlich vom restlichen Unternehmen unabhängig ist. Von daher kann man seine Rechtsschutzversicheurng ohne Bedenken beim "Haus-Versicherer" abschließen. Vorsichtig sollte man lediglich sein, wenn man bei einem Versicherungsunternehmen arbeitet. Denn hier ist es selbst bei der Beachtung der Spartentrennung nicht wirklich glücklich, wenn man beispielsweise seinen eigenen Arbeitgeber über die hauseigene Rechtsschutzversicherung verklagt. Das gilt natürlich nur für den Arbeitsrechtsschutz.

    Interessant ist das für Autofahrer allemal, weil man hier schneller Rechtsbeistand braucht, als einem lieb ist.
    Hier bitte beachten, dass ADAC-Mitglieder über den ADAC verkehrsrechtsschutzversichert sind. Doppelte Versicherungen sind nur unnötig teuer.

    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Immer vorher mit der Versicherung reden, ist eh die goldene Regel. Das Folgende wirklich mit nullkommanull Garantie:

    Eine Rechtsschutzversicherung ist ja für den Fall da, dass Dein Recht geschützt wird und Du Dich ohne Gefahr, die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, ins juristische (Porzess-) Verfahren begeben kannst. Ob Du nun Klagegegner oder Kläger bist, ist dafür m.E. ohne Belang. Wichtig ist nur, dass Du nicht vorsätzlich (vielleicht auch schon grob fahrlässig, das wäre zu klären) gehandelt hast. Sowohl als Geschädigter oder Gläubiger als auch als Schädigender oder Schuldner versicherst Du Dich, um im Verfahren die Kosten nicht tragen zu müssen.
    Absolut richtig. Wobei ich anmerken muss, dass sich die Rechtsschutzversicherung auch um einen selbst verursachten Schadenfall mit (eventuellem) Rechtsanspruch der Gegenpartei kümmert. Denn nicht jeder hat eine Privathaftpflichtversicherung, da diese keine Pflicht ist. Dennoch sollte natürlich jeder eine haben. Verfügt der Versicherungsnehmer über eine Privathaftpflichtversicherung, wird diese gegebenenfalls von der Rechtsschutzversicherung in Regress genommen.

    Echt klasse, dass wir hier im Forum scheinbar für jeden Bereich "Experten" bzw. ausgebildete Leute haben. Falls noch jemand Fragen zu Versicherungsthemen hat, stehe ich als ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen gern zur Verfügung. Ich arbeite zwar im Bereich Organisation und Management und habe dementsprechend nur oberflächliche Ahnung vom operativen Geschäft, kenne mich aber sicherlich dennoch etwas besser als andere aus. Wobei ich zur Rechtsschutz- und Lebensversicherung kaum bis gar keine Berührungspunkte habe und hatte.
    Geändert von Paulianer (13.01.2011 um 11:57 Uhr)

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