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Thema: Anzeige wegen Zusammenprall mit Gegenspieler

  1. #1
    Nationale Klasse
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    Standard Anzeige wegen Zusammenprall mit Gegenspieler

    Hallo und Grüss Gott zusammen!
    Ich bin neu hier und habe mich auch aus gegebenen Anlass entschieden, mich mal hier im Forum anzumelden...

    Folgendes:
    Ich hatte im September bei einem Spiel einen Zusammenprall mit einem Gegenspieler. Ein hoher Ball kam in den Sechzener, ich bin rausgekommen um den Ball zu fangen. Gleichzeitig ist der gegnerische Stürmer in mich hineingelaufen und hat sich bei dieser Situation verletzt.
    Ich habe weder das Knie voll angezogen oder wollte diesen mit Absicht verletzten. Der Schiedsrichter gab sogar Freistoß für mich.

    Der Spieler hat sich aber bei dieser Aktion zwei Rippen gebrochen und sich die Lunge verletzt. Habe diesen auch danach angerufen und ihm gute Besserung gewünscht.
    Allerdings hat mich dieser am Telefon beschimpft und gesagt, ich hätte das mit voller Absicht gemacht. Daraufhin habe ich nur gesagt, dass es mit Sicherheit keine Absicht war.
    Jetzt habe ich wegen dieser Aktion von der Polizei eine Vorladung zu diesem Fall bekommen. Der Spieler hat mich mit vorsätzlicher Körperverletzung angezeigt.
    Vollkommen zu unrecht... Bin deshalb auch ziemlich wütend, da ich mir sowas nie erlauben würde.

    Hat da jemand von euch Erfahrung mit bzw. kann mir jemand raten, wie ich vorgehen soll (z.B. doch zu einem Anwalt, obwohl für mich die Sache eindeutig ist)?

    Danke + Grüsse

  2. #2
    Torwarttalent
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    Standard

    Hey
    willkommen im Forum! Also er kann dich natürlich anzeigen, doch wird es für ihn schwierig etwas zu erreichen, da er nicht beweisen kann das es Absicht war. So etwas habe ich auch schon erlebt: Als wir nach dem warmmachen aus den Kabine kamen und zum Anstoss auf den Platz gingen, hat ein gegnerischer Spieler unseren gedroht, dass er (der Gegener) unserem doch heute ins Krankenhaus bringen würde. Gesagt getan: In der ersten Halbzeit ging der Gegener so hart rein, dass sich unser das Schienbein gerochen hat und ein gerissenes Kreuzband hatte! Es wurde Anzeige erstatten, doch da es keine Zeugen für die Aussagen, des Gegners gab, wurde auch nichts aus der Anzeige!
    Meines wissens kann man allerdings den Schiedsrichter anzeigen, da er so etwas wie Aufsichtdenspflicht besitzt und die Spieler auch schützen muss, das funktioniert allerding nur wenn das Spiel schon sehr emotional geführt wurde und es scih anbahnte, dass gleich einer über die Stränge schlägt.
    Ich würde erstmal zu der Vorladung gehen, ganz sachlich argumentieren und dann abwarten, denn letztenendes passiert soetwas nunmal im Sport, vorrausgesetzt es war wirklich keien Absicht!!!

  3. #3
    Nationale Klasse
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    Standard

    Also sowas widerstrebt mir total und mir würde nie in den Sinn kommen, dass ich einen Spieler absichtlich verletzen würde!
    Zur Vorladung muss ich schlussendlich gehen, da komm ich nicht drumrum.
    Ich hoffe, dass es ausreicht, wenn ich darauf verweise, dass der Schiedsrichter auf Freistoß für mich entschieden hat.
    Allerdings ist es schon ein komisches Gefühl, wenn man zur Polizei muss. Vorallem, wenn man wirklich nix gemacht hat...

  4. #4
    Welttorhüter Avatar von Torbinho
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    Standard

    Ich denke auch, dass du nichts zu befürchten hast. Dafür müsste ein Vorsatz nachweisbar sein... Und ich glaube von Fahrlässigkeit kann hier auch nicht gesprochen werden.

    Generell würde ich am liebsten allen Spielern jeden weiteren Kontakt mit dem runden Leder verbieten, die wegen eines Fouls - und letztlich nur aus Frust über erlittene Verletzungen - den Rechtsweg suchen. Dass es mal kracht gehört zu dem Sport einfach dazu, da kann es dann leider auch passieren, dass sich einer verletzt. Natürlich müssen wir alle uns Mühe geben, dass krasse Verletzungen (vor allem unnötige -> M. Concha) ausbleiben. Aber nach einem Foul den Rechtsweg zu suchen verstößt bei mir gegen die ungeschriebenen Gesetze des Fussballs!
    Ausnahme bilden natürlich Tätlichkeiten. Das hat auf dem Platz nichts verloren und mit dem Spiel nichts zu tun. Bei einem Faustschlag etc. würde ich ohne weiteres sofort den Täter anzeigen, um diese Dummheiten auszumerzen und die Idioten langfristig vom Platz zu bekommen.

  5. #5
    Torwarttalent
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    Standard

    Als allererstes solltest du nen Anwalt um Rat fragen, nur so gehst du auf Nummer sicher. Und das auf jedenfall noch vor der Befragung.

    Wenn die Vorladung von der Polizei kommt musst du übrigens nicht gehen, das ist mehr oder weniger freiwillig, erst wenn sie vom Staatsanwalt kommt bist du dazu verpflichtet.

  6. #6
    torwart.de-Team Avatar von Schnapper82
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    Ich würde meinen Anwalt zu Anhörung schicken!
    Du hast wohl nichts zu befürchten, aber bei so etwss würde ich immer einen Anwalt konsultieren!
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.
    Lasst uns rausgehen und Bälle fangen, Spiele gewinnen und was noch viel wichtiger ist:
    Lasst uns jede Sekunde des Lebens leben und geniessen - nichts ist für immer ! ! !

  7. #7
    Amateurtorwart
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    Zitat Zitat von Torbinho Beitrag anzeigen
    Generell würde ich am liebsten allen Spielern jeden weiteren Kontakt mit dem runden Leder verbieten, die wegen eines Fouls - und letztlich nur aus Frust über erlittene Verletzungen - den Rechtsweg suchen. Dass es mal kracht gehört zu dem Sport einfach dazu, da kann es dann leider auch passieren, dass sich einer verletzt. Natürlich müssen wir alle uns Mühe geben, dass krasse Verletzungen (vor allem unnötige -> M. Concha) ausbleiben. Aber nach einem Foul den Rechtsweg zu suchen verstößt bei mir gegen die ungeschriebenen Gesetze des Fussballs!
    Ausnahme bilden natürlich Tätlichkeiten. Das hat auf dem Platz nichts verloren und mit dem Spiel nichts zu tun. Bei einem Faustschlag etc. würde ich ohne weiteres sofort den Täter anzeigen, um diese Dummheiten auszumerzen und die Idioten langfristig vom Platz zu bekommen.
    Mein Reden.
    Gewalt wie zB Faustschläge usw. sind klar Absicht und können, in meinen Augen zurecht, angezeigt werden.
    Aber Sachen die beim Fußball ´´nun mal passieren´´ gehören halt dazu. Mir wurde vor 1 1/2 Jahren die Nase gebrochen...viele der Zuschauer meinten, dass es Absicht war. Meiner Meinung nach war es keine Absicht und mir ist auch absolut nicht in den Sinn gekommen den gegnerischen Spieler anzuzeigen o.ä.
    Wenn man mit Verletzungen nicht normal umgehen kann sollte man zum Tischtennis oder Schach gehen.

  8. #8
    Sina
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    Standard

    Ohne Anwalt (oder vorherige Absprache mit einem solchen) würde ich solch einer Vorladung nicht Folge leisten.

    Der Gegenspieler kann dich zwar anzeigen, hat aber so gut wie keine Möglichkeit, diesen Fall zu gewinnen.
    Etwas wird die Thematik in dieser Diskussionsrunde deutlich, auch, wenn es nicht ganz dein Thema betrifft: http://www.nfv-www.de/page.php?id=35&btr=20420

    Der andere Fall wäre ein solches Gegenbeispiel (http://www.nfv-www.de/page.php?id=35&btr=21252) von dem ich in deinem Beitrag aber nicht ansatzweise etwas lesen konnte.

  9. #9
    Blickfeld Avatar von Florin
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    Sowas habe ich ja noch nie gehört.Ich glaube nicht das Du dir da irgendwelche Sorgen machen mußt..Ich würde aber zumindest eine Rücksprache mit dem Anwalt halten..Ansonsten was ist der Gegenspieler denn für eine Wurst?Sowas kann bei Sport ja mal passieren..

  10. #10
    Chilavert
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    Standard

    was ist den das für ein blödsinn, das kann in jedem Spiel passieren und ich bin oft schon mit nen Stürmer zusammen gekracht, mach dir kein kopf das ist nen totaler blödsinn

  11. #11
    Torwarttalent Avatar von Launga
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    Standard

    Also das ist echt das dümmste was er machen kann. Die Klage wird definitiv abgewiesen werden. Außerdem muss man im Fußball immer damit rechnen, dass es zu einem Zusammenstoß kommen kann.
    Wer glaubt etwas zu sein, hört auf etwas zu werden

  12. #12
    User des Jahres 2014
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    Avatar von übergreifer
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    Ich würde mir da auch Anwaltskosten sparen oder generell den Aufwand drum herum, wenn die Story so eindeutig ist wie du sagst. Der Gegner hat im Prinzip überhaupt keine Chance. Und so wie du dich artikulierst wirst du dich bestimmt nicht so dämlich anstellen, so dass die Polizei wirklich was Wahres an seiner Story sieht. Da sind ein paar Kandidaten im Forum bei denen ich mir dagegen nicht so sicher wäre, und denen ich lieber raten würde den Anwalt für sich sprechen zu lassen. Geh einfach hin und sage die Wahrheit und du hast nichts zu befürchten. Was mich aber interessieren würde ist:

    Wie sieht der Spielbericht aus? Oft werden da von den Schiedsrichtern schwere Verletzungen ewähnt. Und wenn da sogar steht, dass du gefoult wurdest kann er nichts machen.

    Was sagen deine Mitspieler, Verantwortliche etc?

    Hast du vielleicht Ahnung wie das Umfeld des Klägers beim gegnerischen Verein reagiert? Wie sind denn die Gegner auf die Situation damals reagiert? Ist er jetzt alleine mit der Meinung, dass du unrecht getan hast? Oder waren die Gegner generell sauer auf dich?

    Und zu letzt: Herzlich willkommen im Forum! Und viel Glück bei der erfolgreichen Lösung diese Problems.

  13. #13
    metroplex2005
    Gast

    Standard

    So, mal mein Senf dazu:
    Eine fahrlässige Körperverletzung liegt von den Tatbestandsmerkmalen her rein theoretisch zum Teil vor, soweit deine Schilderung zutrifft. Eine vorsätzliche auf keinen Fall. Allerdings gibt man bei Kontaktsportarten (Fußball gehört da auch dazu) generell stillschweigend sein Einverständniss, dass es im Zuge der sportlichen Auseinandersetzung eben auch zu Körperkontakt und daraus folgenden Verletzungen kommen kann (eine absichtliche Verletzung des Gegenspielers ist hier ausgenommen, dies wäre zumindest wieder eine vorsätzliche Körperverletzung).
    Somit kann der Geschädigte Anzeige erstatten wie er will, ist sein gutes Recht. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, bzw. verfolgt wird steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Um auch mal mit dem gefährlichen Halbwissen hier aufzuräumen, der Geschädigte/Anzeigeerstatter ist hier kein "Kläger" und auch nicht die "Gegenseite" die irgendetwas gewinnen oder verlieren kann.
    Eine Strafanzeige kann heutzutage jedermann bei der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft stellen, wenn er sich selbst oder andere als Opfer einer Straftat sieht. Die Polizei muss (Legalitätsprinzip) als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft eben ermitteln/Beweise erheben (dazu gehören Vernehmungen/Anhörungen von Geschädigtem, Verdächtigen/Beschuldigten und Zeugen und das erheben von Sachbeweisen) ob sie will oder nicht. Die gesammelten Werke werden dann der Staatsanwaltschaft (Herrin des Ermittlungsverfahrens) zur Prüfung vorgelegt. Diese entscheidet dann anhand der Vernehmungen/Sachbeweise ob eine Straftat vorliegt oder nicht und ob diese verfolgt wird oder nicht (öffentliches Interesse, Schuldfähigkeit, geringe der Schuld, usw...) und ob sie Klage beim zuständigen Gericht einreicht oder nicht. Und in diesem Fall ist nicht der Geschädigte in der Beweispflicht, schon gar nicht der Angeklagte, sondern die Anklage - die Staatsanwaltschaft. Diese muss vor Gericht beweisen können, dass der Angeklagte die Straftat begangen hat.

    Der Geschädigte/Anzeigeerstatter kann allerdings, falls die Staatsanwaltschaft Klage einreicht, als Nebenkläger auftreten (um z.b. im sogenannten "Adhesionsverfahren" eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung gleich im Strafverfahren mitverhandeln). Allerdings müsste dies extra beantragt werden und das zuständige Gericht müsste dies erst genehmigen, soweit es überhaupt zur Anklageerhebung mit Hauptverhandlung kommt. Ansonsten bleibt ihm nur der Privatklageweg, bei dem er selbst ein zivilrechtliches Verfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragen müsste.

    Ob du dir nun einen Anwalt nimmst oder nicht, bzw. der Vorladung folge leistest oder nicht, ist deine Sache und musst du selbst wissen.

    Und an die "gut gemeinten" Ratschläge hier im Forum: Hier gilt das gleiche wie im Thread über Verletzungen!
    "Rechtsberatungen" dürfen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur bestimmte Personen vornehmen. Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Patentanwälte und Steuerberater. Und (allerdings nur unentgeltlich) Personen in familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen“ zum Dienstnehmer. Hinweise mit "ich würde...", "du solltest...", "mach doch..." usw. sind Äußerungen mit denen man sehr vorsichtig umgehen sollte, vor allem wenn man nicht zum oben genannten Personenkreis gehört. (Klingt vielleicht etwas kniebohrerisch aber da dies im Verletzungsthread so hoch angesiedelt ist, sollte man dies hier auch bedenken und auch berherzigen).

    Davon mal abgesehen, dass eine Anzeige wegen Körperverletzung absoluter Blödsinn ist, willkommen im Forum und seh das Ganze nicht zu schwarz.
    Geändert von metroplex2005 (11.01.2011 um 00:11 Uhr)

  14. #14
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    Danke erstmal an alle Antworten! Freut mich wahnsinnig, wenn ich so eine Reputation in dieser Sache bekomme!
    @Übergreifer:
    Der Vorstand von mir versucht, denn Spielberichtsbogen zu bekommen. Was da genau drinsteht, weiß ich noch nicht. Den hat aber anscheindend die Staatsanwaltschaft beim BFV eingefordert.
    Die Leute aus meinem Verein stehen da hinter mir, da es genau so passiert ist, wie ich geschildert habe. Ausserdem hatten Gästezuschauer nach dieser Aktion gemeint, dass der Gegner selbst schuld ist. Auch als ich direkt nach dem Spiel um den Zustand des Gegners gefragt hatte, ist ein Betreuer zu mir gekommen und hat sich "bedankt", da es nicht usus ist, wenn sich jemand nach so einer Aktion nach dem Befinden erkundigt.
    Nur der technische Leiter war wie ein Rumpelstilchen und hat auch in der Zeitung geschrieben, dass es eine Frechheit war, keinen Elfer zu geben sondern Abseits. Wobei von Abseits auch nie die Rede war, der Freistoß war auch an der Stelle, wo die Aktion passiert ist.
    @metropolex2005:
    Danke für deinen sachkundigen Beitrag! Und ich weiß auch einzuschätzen, dass mir nur Tipps gegeben werden, keine Ratschläge...
    Und ich kann mir vorstellen, dass es mir hier im Forum gefallen könnte!

  15. #15
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    Avatar von übergreifer
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    Zitat Zitat von metroplex2005 Beitrag anzeigen
    Um auch mal mit dem gefährlichen Halbwissen hier aufzuräumen, der Geschädigte/Anzeigeerstatter ist hier kein "Kläger" und auch nicht die "Gegenseite" die irgendetwas gewinnen oder verlieren kann.
    Da ich das Wort "Kläger" selbst benutzt habe, muss ich davon ausgehen, dass du auch in meinem Beitrage etwas zu kritisieren hast. Im Grunde genommen ist er in diesem Fall noch kein "Kläger", was mir durchaus bewusst ist und er wäre in diesem Fall der Zeuge der vermeitlichen Straftat. Mehr nicht. Du erklärst aber doch selbst in weiterem Verlauf deines Beitrages, dass ihm die Möglichkeit gegeben wird auf zivilrechtlichem Wege die Schadenserszatzklage einzureichen. So bald er die leiseste Möglichkeit sieht, dass dies einen minimalen Erfolg erzielen könnte wird er es auch tun. Kaum einer wird in diesem Fall nur eine Strafanzeige erstatten, auf der anderen Seite aber nicht auf möglichen Schadensersatz schielen. Im Prinzip kann man sich schon vorstellen was er will.

    Generell ist jeder schlecht beraten sich in derartigen Situationen ausschließlich auf Hilfe der Internetuser zu verlassen, die noch nicht mal dabei waren. Er sollte schauen, dass er möglichst viele Informationen bekommt: Spielbericht etc., sowie ganz genau zu sehen wie die anwesenden Personen dieses Foul überhaupt bewertet haben. Daher habe ich ihm ein paar Fragen gestellt, welche sehr wichtig sind. Rechtliche oder medizinische Ratschläge hier im Forum zu verteilen ist natürlich purer Humbug. Und bevor ich es vergesse: Sehr schöner Beitrag.

  16. #16
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    @Übergreifer:
    Haben die meine Informationen genutzt in Bezug auf deine Aussage? Werde wohl den Termin bei der Polizei verschieben wenn's geht und warten, bis mein Verein den Spielberichtsbogen hat.
    Dann muss ich noch abklären, ob der Verein den Rechtsbeistand zahlen würde oder nicht.

  17. #17
    torwart.de-Team Avatar von Steffen
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    Zitat Zitat von übergreifer Beitrag anzeigen
    Und bevor ich es vergesse: Sehr schöner Beitrag.
    Nicht vergessen: Honorieren! Das Sternchen unter dem Bild ist wie die alte Waage: Man kann den Beitrag als gut oder schlecht bewerten - und diese ist gut für's Renomee.
    Lassen wir das, war nie eine Leuchte...

  18. #18
    Blickfeld Avatar von penaltykiller
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    Zitat Zitat von Neuling Beitrag anzeigen
    Hallo und Grüss Gott zusammen!
    Ich bin neu hier und habe mich auch aus gegebenen Anlass entschieden, mich mal hier im Forum anzumelden...

    Folgendes:
    Ich hatte im September bei einem Spiel einen Zusammenprall mit einem Gegenspieler. Ein hoher Ball kam in den Sechzener, ich bin rausgekommen um den Ball zu fangen. Gleichzeitig ist der gegnerische Stürmer in mich hineingelaufen und hat sich bei dieser Situation verletzt.
    Ich habe weder das Knie voll angezogen oder wollte diesen mit Absicht verletzten. Der Schiedsrichter gab sogar Freistoß für mich.

    Der Spieler hat sich aber bei dieser Aktion zwei Rippen gebrochen und sich die Lunge verletzt. Habe diesen auch danach angerufen und ihm gute Besserung gewünscht.
    Allerdings hat mich dieser am Telefon beschimpft und gesagt, ich hätte das mit voller Absicht gemacht. Daraufhin habe ich nur gesagt, dass es mit Sicherheit keine Absicht war.
    Jetzt habe ich wegen dieser Aktion von der Polizei eine Vorladung zu diesem Fall bekommen. Der Spieler hat mich mit vorsätzlicher Körperverletzung angezeigt.
    Vollkommen zu unrecht... Bin deshalb auch ziemlich wütend, da ich mir sowas nie erlauben würde.

    Hat da jemand von euch Erfahrung mit bzw. kann mir jemand raten, wie ich vorgehen soll (z.B. doch zu einem Anwalt, obwohl für mich die Sache eindeutig ist)?

    Danke + Grüsse

    Willkommen im Forum erstmal.

    Es wurde ja bereits erwähnt das es schwierig ist etwas dazu zu sagen wenn man selbst nicht dabei war. Wenn die Situation wirklich so war wie du sie geschildert hast gibt es doch genügend Zeugen dafür. Der Schiedsrichter z.B., und ein paar Zuschauer werdet ihr ja wohl auch gehabt haben, genauso wie die Mannschaften natürlich.

    Wenn das wirklich zu einer ernsteren Sache werden sollte und es die Zeugen genau so gesehen haben wie du, dann dürfte dir nichts passieren so viel ist klar.

    Viel Glück
    Ruhe in Frieden, Robert Riese !

    Ich werde dich vermissen .......

    -----------------------------------------------


    "Für Tormänner hat sich nichts geändert. Sie dürfen immer noch kein Tor zulassen." (Lew Jaschin zum Thema moderne Fußball Strategien)

  19. #19
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    Habe vorher nochmal mit der Polizei wegen der Vorladung gesprochen. Die haben gesagt, dass die Gegenpartei vermeintliche Zeugen hat die Behaupten, dass die Situation anders war. Angeblich Abseits und ich habe trotz Abpfiff des Schiedsrichters voll durchgezogen. So ein Blödsinn, bin echt stinksauer!!
    De Facto war der Freistoß für mich genau an der Stelle, wo das Foul begangen wurde. Jetzt muss ich, wie Penaltykiller bereits erwähnt hat Zuschauer und Kollegen bitten, dass sich diese als Zeugen in diesem Fall die Situation richtig darstellen.
    Ausserdem hat der Polizist vertraulich gesagt, dass ein Anwalt nur das wieder gibt, was ich ihm sage und dann 200 Euro kassiert. Deshalb sollte ich erst einen nehmen, wenn es wirklich zur Verhandlung kommen sollte.
    Nix als Ärger, auch wenn ihr mir Mut macht, dass sich die Geschichte zum Guten wendet. Aber so macht Fußball echt keinen Spaß...

  20. #20
    Torwarttalent Avatar von Rensing10
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    Ich würde mir an deiner Stelle gar kein Kopf machen... Fussball ist nunaml Körperbetont und wenn man sich den Konsequetzen bzw. den möglichen Gefahren nicht bewusst ist ist man selber Schuld...

    Man geht ja vor jedem Spiel mit dem Wissen auf den Platz,dass irgendwas schlimmes passieren kann(egal ob für mich oder für den Gegenspieler)
    dieser Gefahr muss man sich bewusst sein und dann am Ende für sich selbst entscheiden...

    der Gegner hätte auch zurückziehen oder ausweichen können,wenn er 1. sieht er kommt nicht mehr an denn Ball und 2. er weiss das ein TW NATÜRLICH immer in Richtung Ball agiert,dann kann er sich ja ausmalen,was passiert wenn er nicht zurückzieht(egal ob es nun so heftig ist wie du sagst oder nur ne Prellung)

    also bleib ganz cool...der Schirie wird sicherlich als Zeuge aussagen,wenn es zu einem Verfahen kommt und das Spielprotokoll als Beweismittel dienen...

    ///und mal ganz unter uns,der Stürmer hat sich sicherlich zum Kasper unter seinen Teamkollegen gemacht,wenn er wegen einer Fussballerischen Verletzung jemenaden anzeigt^^///
    Oliver Kahn...und wenn du sagst die 0 muss stehen,dann brauchst du einen wie Ihn....

  21. #21
    Welttorhüter
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    Avatar von Manuel
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    Hier wird das aber auch ganz schön runtergespielt, also die Verletzung des Stürmers. Zwei gebrochene Rippen + 'verletzte Lunge' (kann vieles heissen, kann auch mögliche Folgeschäden haben die ihn evtl. einschränken).
    Frage mich da, wie man das schafft. Um Knochen zu brechen muss ja doch irgendwo recht viel Energie aufgebracht werden.

    Ich werfe dir hier nichts vor, so meine ich das nicht, aber so mit "is halt Kontaktsport, muss man ja mit rechnen" ist es auch nicht getan. Erinnere mich hier häufig an die Aussage, dass wir Torhüter so wenig geschützt werden, wenn uns mal jemand seinen Schuh ins Gesicht drückt, oder im 5 Meterraum in den Körper springt etc.

    Da finde ich es durchaus seltsam, dass sowas hier als einzukalkulierendes Risiko für den Stürmer behandelt wird. Ist ja nicht nur eine Prellung, es sind gebrochene Rippen und mehr. Hab von sowas beispielsweise noch nie gehört, dass sich jemand die Rippen beim Fußball bricht (ausser Adler damals, aber da wars glaube ich ohne Fremdeinwirkung).

    Denke allerdings auch nicht, dass die Anzeige durchkommt. Finde es auch unangebracht deshalb eine Anzeige zu erstatten. Sehe es ansich schon auch so, dass man von Verletzungen ausgehen muss. Aber ist halt keine 'Allerweltsverletzung'.


  22. #22
    Torwarttalent
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    Manuel,
    ich kann dir so nicht recht geben! Ersteinaml hast du mich auf deiner Seite, denn solche Verletzungen sind durchaus Exoten in unserem Sport.
    Doch man sollte auch einige Sachen beachten:
    -Knochen können schon schnell brechen, vorallem wenn beide ineinander hineinrauschen. Also um Knochen zu brechen brauch man nicht viel Kraft und einige Verletzungen entstehen durch falsches aufkommen oder ähnliches (in diesem Fall nicht, da es sich um Rippen und Lunge handelt, außer wenn der Verletzte auf den Oberkörper gefallen ist)
    -Ich halte es für unwahrscheinlich, aber es passiert: Es gibt Ermüdungsbrüche, die sich selbst bei normalen Bewegungen ereignen. Wenn die Knochen schon ermüdet sind, brechen sie auch schneller.
    Vielleicht ligen Vor-Verletzungen vor, vllt. hat sich de Spieler schon mal die Rippen gebrochen, die dadurch an Stabilität eingebüßt haben!
    -Die Lungenverletzung kann auch eine Folge der Rippenverletzung sein

    Ich möchte hiermit niemanden in Schutz nehmen! Ganz im Gegenteil, ich verurteile alle die andere mit Absicht verletzen. Ähnlich wie du finde ich diese ganze Story übringen auch sehr komisch! Trotzdem gibt es einige verletzungen, die unüblich sind, jedoch durch normale Szenen im Sport passieren.

  23. #23
    Welttorhüter
    User des Jahres 2010
    Avatar von Manuel
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    Ich ging bisher davon aus, dass die Rippen recht stabil sind, da sie doch alle wichtigen Organe im Brustkorb schützen. Aber so genau kenne ich mich nicht aus, muss ich natürlich dazu sagen.
    Und klar - die Lungenverletzung kann eine Folge der Rippenbrüche sein. Von Ermüdungsbrüchen habe ich schon gehört, denke aber, dass hier recht eindeutig der Zusammenprall mit dem Threadersteller der 'Auslöser' war.

    Mir ging es hauptsächlich darum, dass diese Verletzung hier teilweise so leicht abgetan wird, andersrum gäbe es hier auch viel Geschrei wenn einer unserer Kollegen berichten würde, dass ihm 2 Rippen gebrochen wurden. Da müsste man dann mit Antworten wie "Der Feldspieler hätte zurückziehen müssen, ist doch nur Fußball - geht um nichts!" rechnen müssen.
    Hier wird - wie gesagt - hauptsächlich von einzuplanendem Risiko beim Fußball gesprochen. Sollte nur ein Denkanstoss in eine andere Richtung sein.

    Aber nochmal - ich bin ebenfalls auf der 'Seite' des Threaderstellers. Jedenfalls mit den spärlichen Informationen die uns zur Verfügung stehen. Nur das es hier nicht zu Missverständnissen kommt - das möchte ich nicht.


  24. #24
    Torwarttalent
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    Ich bin auch kein Fachmann , aber denke mal das einige Indikatoren, diese Verletzung unterstützt haben könnte.
    Also ich sehe, solche Verletungen nicht als Einzuplanedes Risiko an , genau wie du auch , denn dann müsste ein Pianist auch damit rechnen, von einem solchen erschlagen zu werden. Solche Sachen darf man auch nicht als harmlos abtun, da es wirklich weit reichende Folgen haben kann. Man sollte auch nicht zwischen Tw und Stürmer in seiner Beurteilung unterscheiden, sonst könnte jerder Richter auch zwischen Mann und Frau, blond und brünette differenzieren.

  25. #25
    torwart.de-Team Avatar von Schnapper82
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    Für solche Dinge habe ich ne Rechtschutzversicherung. Da könnte sich dann mein Anwalt drum kümmern.
    Das die Verletzung heruntergespielt wird, kann ich allerdings auch nicht ganz verstehen.
    Meiner Meinung nach ist die Anzeige wohl übertrieben, auch wenn es schwer ist, das zu beurteilen, wenn man die Szene nicht gesehen hat.
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    Lasst uns jede Sekunde des Lebens leben und geniessen - nichts ist für immer ! ! !

  26. #26
    User des Jahres 2014
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    Zitat Zitat von Steffen Beitrag anzeigen
    Nicht vergessen: Honorieren! Das Sternchen unter dem Bild ist wie die alte Waage: Man kann den Beitrag als gut oder schlecht bewerten - und diese ist gut für's Renomee.
    Das habe ich auch gemacht. Ich bin doch ein braver Junge, hahaha.

  27. #27
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    Natürlich liegt hier eine schwere Verletzung vor und ich war selbst erstaunt/negativ überrascht, dass sich der Spieler so schwer verletzt hat. Deshalb lag mir viel Wert daran, dass ich dem Spieler alles Gute wünsche.
    Allerdings bin ich mir sicher, dass die Verletzung nicht von dem Kontakt mit mir gekommen ist, sondern beim Aufprall auf dem Boden. Den ich habe noch im Kopf, dass die Rippem im hinteren Rückenbereich gebrochen sind.
    Hab gestern noch mit der Polizei wg. der Vorladung angerufen. Die haben gemeint, dass es vermeintlich Zeugen gibt, die Aussagen, dass die Situation mit Abseits bereits abgepfiffen wurde und ich trotzdem voll durchzog... Ähnlich wie beim Kung-Fu-Tritt von Kahn gegen Herrlich, nur, dass ich getroffen hätte... Absoluter Blödsinn! Jetzt muss ich wiederrum Zeugenaussagen einholen, die die Wahrheit aussagen und Bekannte, die dabei waren, belästigen.
    Gestern kam dann unser Vorstand zu mir und hat den Spielberichtsbogen gegeben -> keinerlei Notiz vom Schiedsrichter bzgl. dieser Aktion!
    Jetzt überleg ich mir, ob ich doch einen Anwalt nehmen soll oder nicht... Das ist halt jetzt ne Kostenfrage.

  28. #28
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    Ich habe vor knapp zwei Jahren einem Stürmer zwei Rippen gebrochen. Das geht schneller als man denkt. Wir sind beide zum Ball gesprungen, ich habe das Knie angezogen und er hat voll durchgezogen. Habe direkt gespürt, dass bei ihm Knochen gebrochen sind, mein Knie hat sich richtig tief in seine Brust gedrückt. Kein schönes Gefühl, aber das geht schneller als es einem lieb ist.

    Wegen der Kosten für einen Anwalt: Sobald die Sache vor Gericht ist, musst du die Kosten im Falle eines "Gewinns" nicht selbst tragen. Für alles andere empfehle ich zukünftig eine Rechtsschutzversicherung.

  29. #29
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    In Kürze, denn ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Da ich erstexaminiert Jura studiert habe, mal eine grobe Einschätzung, die allerdings allein schon wegen der Praxisferne des Studiums und der jahrelangen Abstinenz vom Thema sicherlich nicht auf Beton gebaut ist.

    Zunächst geht es um zwei Dinge: Strafrechtlich und zivilrechtlich.

    Hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz einer fahrlässigen Körperverletzung (denn um nichts anderes geht es hier) ist zu sagen, dass beim Sport und hier insbesondere dem mit Gegnerkontakt extreme Dinge vorfallen müssen, um belangt zu werden. Fahrlässige Körperverletzung scheidet in diesem Zusammenhang vollkommen aus. Zur Körperverletzung muss ein Vorsatz nachgewiesen werden, was ohne besondere Umstände wie eine Drohung, ein Handeln fernab des Spielgeschehens oder eindeutig ohne Zusammenhang mit dem Spielgeschehen, so weit ich weiß, noch nie im Prozess der Fall war. Selbst grobes Foulspiel mit Verletzungsfolge wird nach ganz herrschender Meinung und Rechtsprechung als Teil der Eigengefährdung bei der Teilnahme an einem Fußballspiel angesehen. Ich denke, dass jeder Anwalt dem Geschädigten raten wird, angesichts der Umstände, wie Du sie schilderst (!das muss dann auch so sein!) die Anzeige zurückzuziehen. Sinn macht in jedem Fall, zunächst selber einen Anwalt zu konsultieren, bevor Du Dich zum Sachverhalt äußerst. Ich hoffe, dass Du das noch nicht gemacht hast. Selbst wenn Du im Bekanntenkreis oder im Verein keinen Anwalt hast, der Dich ohne RVG dabei unterstützt (was ja in einem normalgroßen Verein schon selten ist), solltest Du die Beratungskosten in Kauf nehmen. Denn falsches Vorgehen nach dem Motto "gesunder Menschenverstand" ist schon so manch einem zum Verhängnis geworden.

    Unter bestimmten Umständen könntest Du auch ohne strafrechtliches Verschulden zivilrechtlich zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden. Doch dafür dürften die Voraussetzungen nicht gegeben sein. Können sie auch nicht, denn sonst würden zig Trainingseinheiten und Spiele ein juristisches Nachspiel haben. Der Sport, wie er betrieben wird, wäre dann gar nicht durchführbar.

    Falls Deine Angaben richtig sind, sollte die Anzeige im Sande verlaufen.

  30. #30
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    Also man sollte hier zwei Dinge unterscheiden, wenn man die Verletzung beurteilt. 1.) Die Verletzung an sich: Klar, ein Rippenbruch mit Lungenschaden ist kein kleines Wehwehchen, sondern eine äußerst unschöne Geschichte.
    2.) ist das der Beitrag von "Neuling" zu dieser Verletzung. Sicher, es war ein Zusammenprall der u.a. durch sein Handeln zustande gekommen ist und schlimmstenfalls vermeidbar gewesen wäre.

    Was hier heruntergespielt wird ist keineswegs die Verletzung, sondern der Beitrag "Neuling"s dazu (und das zu Recht). Ich denke, dass keiner hier meinte, dass ein Rippenbruch eine Lappalie ist. Aber dass man mal zusammenprallt und es dabei auch rasselt ist Alltag. Was danach passiert kann niemand beeinflussen. Es verletzt doch keiner den Anderen absichtlich (stelle es mir auch sehr schwer vor, jemandem mit Absicht die Rippen zu brechen), genausogut hätte sich "Neuling" verletzen können, viel wahrscheinlicher wäre es, dass der "Unterlegene" nach kurzer Behandlungspause weiterspielt und schlimmstenfalls ein paar blaue Flecken (auch wenn ich weiß, dass man diese nicht unterschätzen sollte) davonträgt und vllt. Nachts nicht so gut einschläft. Solche Fälle hatten wir wohl alle schoneinmal, da kann jeder ja mal drüber nachdenken, dass aus einer dieser Situationen ja durchaus auch mal ne Verletzung des Gegners hätte resultieren können. Hatte selbst so eine Szene bei unseren Stadtmeisterschaften (Youtube-Video im entsprechenden Thread), wo ich in der letzten Minute einen Gegenspieler (ehemaliger Mitspieler von mir) treffe. Ist am Ende nichts passiert, aber wenn man sich das genau überlegt hätte das Bein, der Knöchel auch durch sein können (oder Bänder beschädigt) in der Szene.
    Ich selbst wurde natürlich auch schonmal schmerzhaft gefoult in Szenen, in denen der Gegner gut und gerne zurückziehen hätte können. Sauer war ich natürlich auch im direkten Anschluss, aber eine Anzeige wäre mir nie in den Sinn gekommen.

  31. #31
    Sina
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    Ich denke auch, das man hier die Kosten für einen Anwalt investieren sollte, denn, wenn alles bisher Geschriebene der Wahrheit entspricht, hast du es auf der "Klägerseite" vielleicht nicht unbedingt mit gesundem Menschenverstand zu tun (kann es bisher einfach nicht nachvollziehen, wie man jemanden beim Fußball anklagen will). Und dann lieber 200€ in einen Anwalt investieren, als nachher irgendwelche anderen Zahlungen längerfristig leisten zu müssen.

  32. #32
    Welttorhüter Avatar von Torbinho
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    Wie sieht das eigentlich mit Anwaltskosten aus, wenn es gar nicht zu einem Verfahren kommt? Klar, verliert die Anklage, muss diese die Prozesskosten zahlen. Aber zahlt diese auch, wenn die Sache gar nicht weiter verfolgt wird? In diesem Falle könnten das ja auch reine Beratungskosten sein, oder?
    Wäre interessant, das mal von einem zu hören, der etwas mehr Fachwissen hat...

    @Neuling: Du bist offensichtlich nicht Rechtschutzversichert, oder? In diesem Fall würde die Versicherung m.W. auch die Beratungskosten zahlen.

  33. #33
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    Natürlich zahlen die meisten - wenn nicht sogar alle - Rechtsschutzversicherungen eine unverbindliche Rechtsberatung. Der Umfang ist immer vom jeweiligen Versicherungsunternehmen bzw. -vertrag abhängig. Während einige Versicherungsunternehmen in diesem Zusammenhang auch das Konsultieren des "eigenen" Anwalts bezahlen, bieten andere "nur" eine entsprechende Experten-Hotline an, die meiner Erfahrung nach allerdings völlig ausreichend ist. Alles eine Kostenfrage.

  34. #34
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    Bin direkt berührt, wie sich hier um die Sache im Forum bemüht wird! Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die mir Mut zusprechen!
    @nik1904:
    Super fachlicher und sachlicher Beitrag! Mein Verein hat auch gesagt, ich sollte im Falle einer zivilrechtlichen Klage meine private Haftpflicht auf jeden Fall in Kentniss setzen, um Probleme zwecks Fristeinhaltung zu vermeiden.
    @Torbinho:
    Rechtsschutz hab ich nicht. Wie meinst du das mit Beratungskosten und Versicherung?
    Hmm... Auch auf Sina's Rat werde ich wohl doch überlegen, einen Rechtsbeistand einzuschalten...

  35. #35
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    Zitat Zitat von Neuling Beitrag anzeigen
    @nik1904:
    Super fachlicher und sachlicher Beitrag! Mein Verein hat auch gesagt, ich sollte im Falle einer zivilrechtlichen Klage meine private Haftpflicht auf jeden Fall in Kentniss setzen, um Probleme zwecks Fristeinhaltung zu vermeiden.
    Das ist auch richtig so. Die private Haftpflichtversicherung dient ja unter anderem zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie nimmt eine so genannte passive Rechtsschutzfunktion ein und kann dir sicherlich weiterhelfen. Einfach mal anrufen, den Fall schildern und das weitere Vorgehen besprechen.

  36. #36
    Welttorhüter Avatar von The Transporter
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    Ist so eine Rechtsschutzversicherung teuer?
    Meine Mutter hat auch eine und hat mir die Summe genannt. Irgendwas mit 500€..........
    Ist das richtig?
    .....er trat in unser Leben wie ein Avocadosalat.

    (H.M. Murdock)

  37. #37
    torwart.de-Team Avatar von Steffen
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    Zitat Zitat von The Transporter Beitrag anzeigen
    Ist so eine Rechtsschutzversicherung teuer?
    Also 500Euro im Jahr wäre schon teuer, weil das dann ein Premium First Class all inclusive Paket wäre
    Gute Rechtsschutzversicherungen gibt es schon ab ca. 80 Euro im Jahr und das ist eine gute Investition. Es empfihelt sich, solch eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsträger als man die restlichen Versicherungen hat, abzuschließen. Zwar gibt es günstige Pakete, doch hat man mal ein Problem mit der eigenen Versicherung, ist der Rechtsbeistand durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
    Profis, die häufiger mit solchen Dingenzu tun haben, wie einige Ordnungskräfte, haben daher zwei unabhängige Policen. Meist eine im Paket zu den anderen Versicherungen, und dann eine unabhängige...
    Es lohnt daher, Angebote einzuholen und diese zu vergleichen...

    Interessant ist das für Autofahrer allemal, weil man hier schneller Rechtsbeistand braucht, als einem lieb ist. Auch ehremamtliche Fussball-Trainer sollten solch einen Versicherungsschutz besitzen, denn Krach mit den Eltern gibt es immer mal wieder und der kann unglaubliche Stilblüten treiben... entweder der Verein trägt es, oder aber man sollte sich diesen Joker in der Hinterhand behalten. Man will niemand was böses, doch man sieht nur deutlich: Es geht schneller als man denkt..
    Lassen wir das, war nie eine Leuchte...

  38. #38
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    Zitat Zitat von The Transporter Beitrag anzeigen
    Ist so eine Rechtsschutzversicherung teuer?
    Meine Mutter hat auch eine und hat mir die Summe genannt. Irgendwas mit 500€..........
    Ist das richtig?
    Vielleicht 500 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall. 500 Euro Jahresbeitrag wäre sehr, sehr teuer. Da liegt Steffen völlig richtig.

    Zitat Zitat von Paulianer Beitrag anzeigen
    Das ist auch richtig so. Die private Haftpflichtversicherung dient ja unter anderem zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie nimmt eine so genannte passive Rechtsschutzfunktion ein und kann dir sicherlich weiterhelfen. Einfach mal anrufen, den Fall schildern und das weitere Vorgehen besprechen.
    Guter Rat. Da die Hapftpflichtversicherung fahrlässig verursachte Schäden des Versicherungnehmers begleichen muss, wird es in derem Interesse sein diesen Fall als ganz normalen Unfall abzutun, und somit ihm zu helfen als völlig schuldlos dazu stehen. Daher würde ich dem Threadersteller ebenso raten sich an seine Versicherung zu wenden und sich fachlich beraten zu lassen.

    Eine normale Rechtschutzversicherung dient nur zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und greift erst 90 Tage nach dem Abschluss. Daher kann sie in so einem Fall sowieso nicht in Anspruch genommen werden. Falls ich falsch liege mögen mich andere User bitte berichtigen.

    Imo macht OP das ganz gut. Er fragt überall nach und sucht die Hilfe wo er sie kriegen kann.

  39. #39
    Welttorhüter Avatar von Torbinho
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    Zitat Zitat von Neuling Beitrag anzeigen
    @Torbinho:
    Rechtsschutz hab ich nicht. Wie meinst du das mit Beratungskosten und Versicherung?
    Sobald du eine Rechtsschutzversicherung hast werden Beratungskosten i.d.R. von eben dieser übernommen. Beratungskosten sind das Honorar des Anwalts für die Beratung (Wenn du ihn fragst, wie du dich nun verhalten sollst wird dir das natürlich in Rechnung gestellt).
    Falls es zu einem Prozess kommen sollte wird dein Anwalt natürlich weitere Honorare für seine Zeit einfordern. Diese werden aber, falls du gewinnen solltest, vom Kläger (Staatsanwaltschaft) getragen. Natürlich nur in dem Falle, dass dieser Fall überhaupt soweit kommt.
    Wer die Kosten übernimmt, wenn die Anzeige nicht weiter verfolgt wird (du dich aber trotzdem z.B. von deinem Anwalt beraten lassen hast) weiß ich leider nicht...

  40. #40
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    Zitat Zitat von übergreifer Beitrag anzeigen
    Eine normale Rechtschutzversicherung dient nur zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und greift erst 90 Tage nach dem Abschluss. Daher kann sie in so einem Fall sowieso nicht in Anspruch genommen werden. Falls ich falsch liege mögen mich andere User bitte berichtigen.

    Imo macht OP das ganz gut. Er fragt überall nach und sucht die Hilfe wo er sie kriegen kann.
    Absolut richtig, für diesen Schadenseintritt ist eine neue Rechtsschutzversicherung noch nicht in Leistungspflicht. Anders der Fall, dass die Versicherung von Neulings Mutter als Familienrechtsschutz abgeschlossen ist. Oft wissen das die Versicherungsnehmer gar nicht und deshalb lohnt sich der sofortige Anruf bei der Versicherung, ob Neuling mitversichert ist. Das kann z.B. auch dann noch der Fall sein, wenn er schon in einer nachschulischen Ausbildung ist.

    Alles abklopfen, mit einem Anwalt reden (möglichst ein wohlgesonnener Bekannter, falls kein Rechtsschutz besteht) und dann erst in den Clinch gehen

  41. #41
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    @Nik1904

    Ich habe da eine kleine Frage. Da es sich um diesen Fall um Abwehr der Schadensersatzansprüche geht und keineswegs um deren Durchsetzung, denn OP kommt sowieso nie als Geschädigter in Frage. Warum muss dann die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas damit zu tun haben? Das ist nicht deren Sache. Kannst du mich bitte diesbezüglich aufklären? Bekommt man da trotzdem eine Beratung für solche Fälle, obwohl die RV solche Sachen weder bezahlen kann, noch irgendwie tätig werden wird?

  42. #42
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    Zitat Zitat von übergreifer Beitrag anzeigen
    @Nik1904

    Ich habe da eine kleine Frage. Da es sich um diesen Fall um Abwehr der Schadensersatzansprüche geht und keineswegs um deren Durchsetzung, denn OP kommt sowieso nie als Geschädigter in Frage. Warum muss dann die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas damit zu tun haben? Das ist nicht deren Sache. Kannst du mich bitte diesbezüglich aufklären? Bekommt man da trotzdem eine Beratung für solche Fälle, obwohl die RV solche Sachen weder bezahlen kann, noch irgendwie tätig werden wird?
    Immer vorher mit der Versicherung reden, ist eh die goldene Regel. Das Folgende wirklich mit nullkommanull Garantie:

    Eine Rechtsschutzversicherung ist ja für den Fall da, dass Dein Recht geschützt wird und Du Dich ohne Gefahr, die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, ins juristische (Porzess-) Verfahren begeben kannst. Ob Du nun Klagegegner oder Kläger bist, ist dafür m.E. ohne Belang. Wichtig ist nur, dass Du nicht vorsätzlich (vielleicht auch schon grob fahrlässig, das wäre zu klären) gehandelt hast. Sowohl als Geschädigter oder Gläubiger als auch als Schädigender oder Schuldner versicherst Du Dich, um im Verfahren die Kosten nicht tragen zu müssen.

    Das wäre mein Verständnis. Da mich ein Kunde jüngst in einer beruflichen Angelegenheit wegen angeblicher fehlerhafter Bestellungen von Give-Aways auf Schadensersatz verklagt hat (was übrigens zu meinen Gunsten entschieden wurde, weil ich falsche Angaben des Kunden erhalten hatte), war ich Klagegegner. Wäre das Verfahren zu meinen Lasten ausgegangen, wären die Verfahrenskosten durch meine Versicherung übernommen worden. Ohne Rechtsschutzversicherung als Freiberufler tätig zu sein, ist allerdings auch ziemlich blauäugig, um es mal vorsichtig auszudrücken. Wie auch immer, ich war nicht Kläger und hatte dennoch Versicherungsschutz.

  43. #43
    metroplex2005
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    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Zunächst geht es um zwei Dinge: Strafrechtlich und zivilrechtlich.
    Richtig.


    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz einer fahrlässigen Körperverletzung (denn um nichts anderes geht es hier) ist zu sagen, dass beim Sport und hier insbesondere dem mit Gegnerkontakt extreme Dinge vorfallen müssen, um belangt zu werden. Fahrlässige Körperverletzung scheidet in diesem Zusammenhang vollkommen aus.
    Zum Teil richtig. Die Tatbestandsmerkmale der fahrlässigen KV (§229 StGB) sind zwar fast alle erfüllt, durch die Teilnahme am Spiel wird jedoch die stillschweigende Einverständniss eines möglichen Geschädigten angenommen. Somit tritt §228 StGB in Kraft, welche eine KV mit einwilligung des Geschädigten nur dann rechtswidrig werden lässt, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt (was beim Fußball nur bei einer nachweisbaren Tätlichkeit der Fall wäre, selbst ein grobes Foulspiel ist in der Regel noch dadurch abgedeckt).


    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Zur Körperverletzung muss ein Vorsatz nachgewiesen werden, was ohne besondere Umstände wie eine Drohung, ein Handeln fernab des Spielgeschehens oder eindeutig ohne Zusammenhang mit dem Spielgeschehen, so weit ich weiß, noch nie im Prozess der Fall war. Selbst grobes Foulspiel mit Verletzungsfolge wird nach ganz herrschender Meinung und Rechtsprechung als Teil der Eigengefährdung bei der Teilnahme an einem Fußballspiel angesehen.
    Richtig.

    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass jeder Anwalt dem Geschädigten raten wird, angesichts der Umstände, wie Du sie schilderst (!das muss dann auch so sein!) die Anzeige zurückzuziehen.
    Falsch. Zwar mag ein Anwalt gerne dazu raten, im deutschen Rechtssystem ist es jedoch unmöglich eine "Anzeige zurückzuziehen". Zwar kann ein Anzeigeerstatter/Geschädigter gerne den Ermittlungsbehörden mitteilen dass er kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat. Dies hat allerdings nicht zur Folge, das ein eröffnetes Strafverfahren so ohne weiteres eingestellt wird. Die Polizei ermittelt trotzdem weiter und die Staatsanwaltschaft entscheidet über den weiteren Fortgang im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben.

    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Unter bestimmten Umständen könntest Du auch ohne strafrechtliches Verschulden zivilrechtlich zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden.

    Doch dafür dürften die Voraussetzungen nicht gegeben sein. Können sie auch nicht, denn sonst würden zig Trainingseinheiten und Spiele ein juristisches Nachspiel haben. Der Sport, wie er betrieben wird, wäre dann gar nicht durchführbar.
    Richtig.


    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Falls Deine Angaben richtig sind, sollte die Anzeige im Sande verlaufen.
    Absolute Zustimmung.


    Zitat Zitat von Sina Beitrag anzeigen
    Ich denke auch, das man hier die Kosten für einen Anwalt investieren sollte, denn, wenn alles bisher Geschriebene der Wahrheit entspricht, hast du es auf der "Klägerseite" vielleicht nicht unbedingt mit gesundem Menschenverstand zu tun.
    Da geht es nicht nach einem (eventuell nicht gesundem) Menschenverstand eines Geschädigten. Nochmal, dieser ist in einem strafrechtlichen Verfahren kein Kläger oder Ankläger (bestenfalls Nebenkläger falls es zu einem Prozess kommt, siehe mein letzter Beitrag). Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen (die Polizei) ob eine Straftat nach dem StGB begangen wurde oder nicht. Und dahingehend sind sie nach der Strafprozessordnung (Legalitätsprinzip) verpflichtet, sobald sie Kenntnis von einer eventuellen Straftat erlangen.

    Zitat Zitat von Torbinho Beitrag anzeigen
    Wie sieht das eigentlich mit Anwaltskosten aus, wenn es gar nicht zu einem Verfahren kommt? Klar, verliert die Anklage, muss diese die Prozesskosten zahlen.
    Falsch. Falls das Verfahren ohne Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, zahlt derjenige der die Anwaltsleistung in Anspruch nimmt (bzw. eine gute Rechtsschutzversicherung). Falls der Angeklagte im Verfahren freigesprochen wird, fallen die angefallenen Kosten in der Regel der Staatskasse zur Last (in der Regel, es kommt allerdings auf den Beschluss des verhandelnden Richters an). Ankläger wäre die Staatsanwaltschaft, die allerdings nicht für anfallende Kosten im Falle eines Freispruchs aufkommt (die ist zwar ein Organ der Rechtspflege des Staates, das Geld kommt aber von einer anderen Baustelle).
    Geändert von metroplex2005 (12.01.2011 um 19:46 Uhr)

  44. #44
    Welttorhüter Avatar von Torbinho
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    @metroplex: Danke für die genauen Aufklärungen, top Beitrag!

  45. #45
    metroplex2005
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    P.S.: Ich hab mir vor ca. 6 Monaten den kompletten Unterschenkel bei einem Zusammenstoß mit dem gegnerischen Torwart gebrochen (war ein Spass-Turnier bei dem ich mal den Stürmer raushängen lassen wollte). Das Bein klappte in einem schönen 45 Grad Winkel nach aussen ab. Wir sind beide entschlossen, hart und energisch auf den Ball und der Gegner hat mich halt dabei blöd erwischt. Unter Umständen werd ich vielleicht in Zukunft nicht mehr Fußball spielen können. Ich würde jedoch nicht mal ansatzweise auf die Idee kommen, irgendeine "Schuld" beim Gegner zu suchen. Das ist Fußball, auch da kann es halt aus dem normalen Spielgeschehen nunmal richtig blöd laufen und zu schweren oder auch lebensgefährlichen Verletzungen kommen. Und das sollte jedem bewusst sein, der eine "Kontaktsportart" ausübt.
    Fazit: Blöd gelaufen. Das soll die Verletzungen nicht herabwürdigen die, wie auch beim Zusammenstoß des Threaderstellers, passieren können. Unterm Strich bleibt es aber einfach beim "Mist, blöd gelaufen".
    Was lernt man daraus? Schuster, bleib bei denen Leisten. Ich bin fest entschlossen wieder Fußball zu spielen, bleib in Zukunft aber wirklich lieber im Tor. Und wenns nur ein Spass-Turnier ist.
    Geändert von metroplex2005 (12.01.2011 um 19:43 Uhr)

  46. #46
    Nationale Klasse
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    Oh man, dass hört sich bei dir richtig bitter an... Da wünsche ich dir erstmal gute Besserung und dass du wieder normal Fußball spielen kannst!
    Danke auch für deinen tollen Beitrag, der nicht nur für mich sehr interessant war!
    Ich nehme jetzt für mich mit, dass ich mir auf jeden Fall jetzt schon einen Anwalt nehmen sollte (werde) und mich darauf einstellen, dass ich die Kosten tragen muss. Auch werde ich bei meiner privaten Haftpflicht nachfragen, ob ich Unterstützung bekomme. Des weiteren könnte ich im Fall der Fälle auch eine zivilrechtliche Anzeige bekommen, wobei ich auch einen Anwalt bräuchte.
    Werde nochmal mit meinem Verein reden, ob diese mich Unterstützen. Versichert ist meines Wissens nur die strafrechtliche Anzeige, nicht die zivilrechtliche. Auch die beratende Rechtsunterstützung wird nicht gezahlt und hier muss ich auf gut will meines Vereins hoffen.
    Hab ich soweit alles richtig verstanden?

  47. #47
    Nationale Klasse Avatar von nik1904
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    Zitat Zitat von metroplex2005 Beitrag anzeigen
    Zum Teil richtig. Die Tatbestandsmerkmale der fahrlässigen KV (§229 StGB) sind zwar fast alle erfüllt, durch die Teilnahme am Spiel wird jedoch die stillschweigende Einverständniss eines möglichen Geschädigten angenommen. Somit tritt §228 StGB in Kraft, welche eine KV mit einwilligung des Geschädigten nur dann rechtswidrig werden lässt, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt (was beim Fußball nur bei einer nachweisbaren Tätlichkeit der Fall wäre, selbst ein grobes Foulspiel ist in der Regel noch dadurch abgedeckt).
    Zitat Zitat von metroplex2005 Beitrag anzeigen
    Falsch. Zwar mag ein Anwalt gerne dazu raten, im deutschen Rechtssystem ist es jedoch unmöglich eine "Anzeige zurückzuziehen". Zwar kann ein Anzeigeerstatter/Geschädigter gerne den Ermittlungsbehörden mitteilen dass er kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat. Dies hat allerdings nicht zur Folge, das ein eröffnetes Strafverfahren so ohne weiteres eingestellt wird. Die Polizei ermittelt trotzdem weiter und die Staatsanwaltschaft entscheidet über den weiteren Fortgang im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben.
    Da dämmert doch was... Ich habe direkt meinen guten alten "Schönfelder" rausgeholt und Du hast natürlich Recht! Wenigstens hat mich mein Gedächtnis in den wesentlichen Punkten nicht im Stich gelassen. Da hat sich die Quälerei durch Studium, Repetitorium und Examen wenigstens ein bisschen gelohnt.

    Wie gut, dass ich schon vorsichtig andeutete, dass ein bisschen Zeit vergangen ist seit dem Studium

    Ich wünsche Dir die best- und schnellstmögliche Genesung. Ich habe einen Mitspieler, der nach Knöchelbruch wieder auf dem Platz steht. Harte Reha, aber gut gelaufen! So soll es auch bei Dir sein!
    Geändert von nik1904 (13.01.2011 um 10:11 Uhr)

  48. #48
    Chilavert
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    Mah ganz ehrlich, es ist Fussball und wenn ein Torwart raus kommt kann es nun mal zu einen zusammenstoß kommen, jetzt ne Anzeige zuschreiben weil der Torwart einen getroffen hat, ist ja als würde ich, eine Anzeige schreibe, weil ich im Strafraum um gerannt wurde und dabei hingefallen bin, so ein Schwachsinn... er ist gut geraten das ein zustellen, so ein blödsinn...

    schlag ihn vor er sollte zu Halma oder am besten zu Bowle gehen, das spielt er alleine und kann sich max. nur die Fingerbrechen

  49. #49
    Chilavert
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    Zitat Zitat von metroplex2005 Beitrag anzeigen
    P.S.: Ich hab mir vor ca. 6 Monaten den kompletten Unterschenkel bei einem Zusammenstoß mit dem gegnerischen Torwart gebrochen (war ein Spass-Turnier bei dem ich mal den Stürmer raushängen lassen wollte). Das Bein klappte in einem schönen 45 Grad Winkel nach aussen ab. Wir sind beide entschlossen, hart und energisch auf den Ball und der Gegner hat mich halt dabei blöd erwischt. Unter Umständen werd ich vielleicht in Zukunft nicht mehr Fußball spielen können. Ich würde jedoch nicht mal ansatzweise auf die Idee kommen, irgendeine "Schuld" beim Gegner zu suchen. Das ist Fußball, auch da kann es halt aus dem normalen Spielgeschehen nunmal richtig blöd laufen und zu schweren oder auch lebensgefährlichen Verletzungen kommen. Und das sollte jedem bewusst sein, der eine "Kontaktsportart" ausübt.
    Fazit: Blöd gelaufen. Das soll die Verletzungen nicht herabwürdigen die, wie auch beim Zusammenstoß des Threaderstellers, passieren können. Unterm Strich bleibt es aber einfach beim "Mist, blöd gelaufen".
    Was lernt man daraus? Schuster, bleib bei denen Leisten. Ich bin fest entschlossen wieder Fußball zu spielen, bleib in Zukunft aber wirklich lieber im Tor. Und wenns nur ein Spass-Turnier ist.

    na dann gute besserung und das du wieder zurück kannst auf unser geliebtes Grün...

  50. #50
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    Zitat Zitat von Steffen Beitrag anzeigen
    Gute Rechtsschutzversicherungen gibt es schon ab ca. 80 Euro im Jahr und das ist eine gute Investition.
    Was ist für dich eine "gute Rechtsschutzversicherung"? Welche Bereiche sollen in diesen 80 Euro abgesichert sein? Das "Komplettpaket" aus Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz kriegt man nicht für 80 Euro im Jahr bei "normalem" Umfang.

    Es empfihelt sich, solch eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsträger als man die restlichen Versicherungen hat, abzuschließen. Zwar gibt es günstige Pakete, doch hat man mal ein Problem mit der eigenen Versicherung, ist der Rechtsbeistand durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
    Das stimmt so nicht. Nicht umsonst gilt das Prinzip der Spartentrennung für den Schadenbereich einer Rechtsschutzversicherung. Das heißt, dass dieser Bereich eine eigene Gesellschaft sein muss, die rechtlich vom restlichen Unternehmen unabhängig ist. Von daher kann man seine Rechtsschutzversicheurng ohne Bedenken beim "Haus-Versicherer" abschließen. Vorsichtig sollte man lediglich sein, wenn man bei einem Versicherungsunternehmen arbeitet. Denn hier ist es selbst bei der Beachtung der Spartentrennung nicht wirklich glücklich, wenn man beispielsweise seinen eigenen Arbeitgeber über die hauseigene Rechtsschutzversicherung verklagt. Das gilt natürlich nur für den Arbeitsrechtsschutz.

    Interessant ist das für Autofahrer allemal, weil man hier schneller Rechtsbeistand braucht, als einem lieb ist.
    Hier bitte beachten, dass ADAC-Mitglieder über den ADAC verkehrsrechtsschutzversichert sind. Doppelte Versicherungen sind nur unnötig teuer.

    Zitat Zitat von nik1904 Beitrag anzeigen
    Immer vorher mit der Versicherung reden, ist eh die goldene Regel. Das Folgende wirklich mit nullkommanull Garantie:

    Eine Rechtsschutzversicherung ist ja für den Fall da, dass Dein Recht geschützt wird und Du Dich ohne Gefahr, die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, ins juristische (Porzess-) Verfahren begeben kannst. Ob Du nun Klagegegner oder Kläger bist, ist dafür m.E. ohne Belang. Wichtig ist nur, dass Du nicht vorsätzlich (vielleicht auch schon grob fahrlässig, das wäre zu klären) gehandelt hast. Sowohl als Geschädigter oder Gläubiger als auch als Schädigender oder Schuldner versicherst Du Dich, um im Verfahren die Kosten nicht tragen zu müssen.
    Absolut richtig. Wobei ich anmerken muss, dass sich die Rechtsschutzversicherung auch um einen selbst verursachten Schadenfall mit (eventuellem) Rechtsanspruch der Gegenpartei kümmert. Denn nicht jeder hat eine Privathaftpflichtversicherung, da diese keine Pflicht ist. Dennoch sollte natürlich jeder eine haben. Verfügt der Versicherungsnehmer über eine Privathaftpflichtversicherung, wird diese gegebenenfalls von der Rechtsschutzversicherung in Regress genommen.

    Echt klasse, dass wir hier im Forum scheinbar für jeden Bereich "Experten" bzw. ausgebildete Leute haben. Falls noch jemand Fragen zu Versicherungsthemen hat, stehe ich als ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen gern zur Verfügung. Ich arbeite zwar im Bereich Organisation und Management und habe dementsprechend nur oberflächliche Ahnung vom operativen Geschäft, kenne mich aber sicherlich dennoch etwas besser als andere aus. Wobei ich zur Rechtsschutz- und Lebensversicherung kaum bis gar keine Berührungspunkte habe und hatte.
    Geändert von Paulianer (13.01.2011 um 11:57 Uhr)

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