Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Vereinswechsel - Pass nicht form- und fristgerecht verschickt

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    torwart.de-Team
    Registriert seit
    05.02.2006
    Beiträge
    25.816
    Blog-Einträge
    41

    Standard

    Achso, dann macht das Ganze natürlich wieder Sinn.

    In solchen Fällen würde ich mich immer direkt an den Verband wenden. Die können dir eine genaue Auskunft geben.

    Kleiner Tipp: Wenn du den Pass nicht per Einschreiben bekommen hast, kann der Verein nicht nachweisen, dass du ihn erhalten hast. Wenn du behauptest, dass der Pass noch immer nicht bei dir angekommen ist, sitzt du am längeren Hebel und der Verein kriegt die Quittung für diesen Fehler. Ist zwar nicht die feine englische Art, wird dir aber helfen. Das Verschicken des Passes per "normalem" Brief ist an sich keine Formverletzung. Interessant ist dies nur, wenn der Pass nicht ankommt. Dann ist er verschollen, der Verein trägt dafür die Verantwortung bzw. kann nicht nachweisen, ihn überhaupt verschickt zu haben, und du kriegst (normalerweise) einen neuen Pass, gänzlich ohne Sperre. Aber psst, das hast du nicht von mir.

    Die nächsten Schritte wären für mich:

    1. Den Verband einschalten und sagen, dass du trotz Aufforderung deinen Pass nicht erhalten hast.
    2. Der Verband wird den Verein damit konfrontieren.
    3. Der Verein kann nicht beweisen, dass er dir den Pass geschickt hat. Der Pass ist dann verschollen.
    4. Du kriegst einen neuen Pass und bist sofort spielberechtigt.

    Sicherlich würde es auch auf dem "netten" Weg gehen, denn du hast prinzipiell ja Recht (wenn deine Ausführungen stimmen). Dieser Weg würde aber deutlich langwieriger und wohlmöglich sogar schmutziger sein.
    Geändert von Paulianer (30.06.2011 um 17:49 Uhr)
    Farblegende: Moderator | Privatperson

  2. #2
    Sina
    Gast

    Standard

    War gerade dabei, den gleichen "Tipp" zu schreiben, aber da war Pauli schneller.

    Zu der ersten Frage: den ass ganz normale per Brief zu erhalten, ist kein Veräumnis, aber es hat für den abgebenden Verein nur Nachteile - wie oft verschwinden wichtige dokumente aus Briefkästen... ^^ Die Versäumnis der Frist allerdings (hier greift die 14-Tage-Regel, mit Absendedatum=Abmeldedatum) sorgt schon dafür, dass du bei deinem neuen Verein sofort spielberechtigt bist.

    Zu der zweiten Frage würde ich dazu raten, sich an die Passstelle des für dich zuständigen Verbandes zu wenden.

    Wichtig ist allerdings auch, wie du deine Kündigung geschrieben hast. Hast du die sofortige Herausgabe deines Passes gefordert? Oder erst nach dem letzten Pflichtspiel? Solche Sachen sind ganz wichtig!

  3. #3
    Torwarttalent
    Registriert seit
    19.03.2006
    Beiträge
    66

    Daumen hoch

    Danke Euch für Eure Tipps.
    Werde am Montag mal beim Verband anrufen und fragen.
    Ich schätze mal, dass die dann den Einschreibebeleg benötigen.

    Unser letztes Pflichtspiel war Ende Mai, daher vor der Abmeldung.
    Ich habe in etwa so formuliert: "hiermit kündige ich meine aktive Mitgliedschaft in Ihrem Verein. Bitte senden Sie meinen Spielerpass an folgende Adresse ..."

    Dann bin ich ja froh, dass die 14-Tage Regel schon reicht und ich die auch richtig verstanden habe. Finde das ziemlich frech, dass mein alter Verein das Abmeldedatum einfach "fälscht".

    PS: muss echt nochmal nachschauen ob das wirklich mein Pass war
    Geändert von Flachzange (30.06.2011 um 18:03 Uhr)

  4. #4
    Torwarttalent
    Registriert seit
    19.03.2006
    Beiträge
    66

    Blinzeln

    Habe heute beim Verband angerufen. Der sehr nette Mitarbeiter meinte, dass ich durch das Fristversäumnis freigegeben bin. Ich soll den Einschreibebeleg schicken und ich zusammen mit dem aufnehmenden Verein eine formlose Erklärung abgeben, dass ich den Pass nicht fristgerecht erhalten habe.

    Sehr schön

    Danke nochmal für Eure Tipps

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •