Was meinst du mit "Das kann es nicht gewesen sein"?
Ein Ausrüstervertrag regelt wirklich nur, welche Pflichten beide Seiten haben. Dabei handelt es sich beispielsweise um das Bereitstellen von Material in einer bestimmten (oder auch offenen) Menge, gegebenenfalls das Zahlen eines bestimmten Geldbetrags (Werbeeffekt) sowie um die Verpflichtung, das Material auch wirklich zu nutzen und keine Konkurrenzprodukte.