So sieht es aus. Unbedingt beim Verband nachfragen, da das sicher wieder so eine Sache ist, die nicht einheitlich geregelt ist.
In NRW darf nur der ältere Jahrgang A-Jugend in der 1. Mannschaft spielen und ab einem bestimmten Datum, kurz vor Saisonende, dann auch für die 2. und 3. Mannschaft. Eine Ausnahmeregel ist mir nicht bekannt, wobei ich nicht ausschließen will, dass es da eine - mit ärztlicher Bescheinigung über die körperliche Tauglichkeit vielleicht - gibt.