Ihr werdet doch bei euch im Verein einen Zuständigen für das sog. Passwesen haben, oder? Gegebenfalls auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Die oder der hat dann alle wichtigen Nummern und Adressen bzw. sollte sich evtl. auch mit den Regularien auskennen.
Nachtrag: Auszug aus der Jugendsatzung RLPs:
§11
Spielerlaubnis für Seniorenmannschaften
1. Junioren/Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauen-Mannschaft
spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren/Juniorinnen nicht spielberechtigt,
die betreffenden Vereine werden bestraft, gegen die Junioren / Juniorinnen
können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.
2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, kann eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt
werden.
Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis
für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateurmannschaft
möglich. Der Deutsche Fußball-Bund hat die Bestimmungen für Freigaben von Junioren/
Juniorinnen für Frauen- und Herrenmannschaften allgemeinverbindlich in
seiner Jugendordnung geregelt. Diese erlangen unmittelbare Gültigkeit für den Fußballverband
Rheinland e.V. (vgl. § 6 Satzung FVR). Die jeweiligen allgemeinverbindlichen
Vorschriften der DFB- Jugendordnung sind auf der Homepage des DFB sowie
als Link auf der Homepage des Fußballverbandes Rheinland e.V. abrufbar.
3. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann eine Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften
ihres Vereins erteilt werden.
http://www.fv-rheinland.de/upload/fi...endordnung.pdf