In erster Linie wohl der Verband.
In erster Linie wohl der Verband.
Farblegende: Moderator | Privatperson
So sieht es aus. Unbedingt beim Verband nachfragen, da das sicher wieder so eine Sache ist, die nicht einheitlich geregelt ist.
In NRW darf nur der ältere Jahrgang A-Jugend in der 1. Mannschaft spielen und ab einem bestimmten Datum, kurz vor Saisonende, dann auch für die 2. und 3. Mannschaft. Eine Ausnahmeregel ist mir nicht bekannt, wobei ich nicht ausschließen will, dass es da eine - mit ärztlicher Bescheinigung über die körperliche Tauglichkeit vielleicht - gibt.
Wie Frage ich denn am besten beim Verband nach!?
Weiter, immer weiter!!!
Oliver Kahn, der letzte Große Torwart...
Ihr werdet doch bei euch im Verein einen Zuständigen für das sog. Passwesen haben, oder? Gegebenfalls auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Die oder der hat dann alle wichtigen Nummern und Adressen bzw. sollte sich evtl. auch mit den Regularien auskennen.
Nachtrag: Auszug aus der Jugendsatzung RLPs:
§11
Spielerlaubnis für Seniorenmannschaften
1. Junioren/Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauen-Mannschaft
spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren/Juniorinnen nicht spielberechtigt,
die betreffenden Vereine werden bestraft, gegen die Junioren / Juniorinnen
können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.
2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, kann eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt
werden.
Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis
für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateurmannschaft
möglich. Der Deutsche Fußball-Bund hat die Bestimmungen für Freigaben von Junioren/
Juniorinnen für Frauen- und Herrenmannschaften allgemeinverbindlich in
seiner Jugendordnung geregelt. Diese erlangen unmittelbare Gültigkeit für den Fußballverband
Rheinland e.V. (vgl. § 6 Satzung FVR). Die jeweiligen allgemeinverbindlichen
Vorschriften der DFB- Jugendordnung sind auf der Homepage des DFB sowie
als Link auf der Homepage des Fußballverbandes Rheinland e.V. abrufbar.
3. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann eine Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften
ihres Vereins erteilt werden.
http://www.fv-rheinland.de/upload/fi...endordnung.pdf
Geändert von Airbus82 (03.08.2011 um 14:55 Uhr)
Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich. (Aleksandar Ristic)
Ja die Jugendordnung hatte ich mir eben auch schon durchgelesen und wurde daraus aber auch nicht wirklich weiter schlau.
Grade durch diese Talentförderung etc.
Naja ich hole mir morgen mal meine Bescheinugung ab und dann schau ich mal.
Trotzdem danke![]()
Weiter, immer weiter!!!
Oliver Kahn, der letzte Große Torwart...
Bei mir war es so:
War noch bei der Jugend (U17) und musste mit 15 das erste Mal bei der "Ersten" ran! Im Abstiegskampf. 1:0 gewonnen und eine Super Partie gehabt. Bei uns in Österreich muss man 15 sein, um für die "Aktiven" spielen zu dürfen!
lg HannSchuach
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