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Thema: Als A-Jugendlicher bei den Herren aushelfen

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  1. #1
    torwart.de-Team
    User des Jahres 2008
    Avatar von Stetti
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    So sieht es aus. Unbedingt beim Verband nachfragen, da das sicher wieder so eine Sache ist, die nicht einheitlich geregelt ist.

    In NRW darf nur der ältere Jahrgang A-Jugend in der 1. Mannschaft spielen und ab einem bestimmten Datum, kurz vor Saisonende, dann auch für die 2. und 3. Mannschaft. Eine Ausnahmeregel ist mir nicht bekannt, wobei ich nicht ausschließen will, dass es da eine - mit ärztlicher Bescheinigung über die körperliche Tauglichkeit vielleicht - gibt.

  2. #2
    Freizeitkeeper Avatar von .:$El-Nico$:.
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    Wie Frage ich denn am besten beim Verband nach!?
    Weiter, immer weiter!!!

    Oliver Kahn, der letzte Große Torwart...

  3. #3
    Amateurtorwart
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    Zitat Zitat von .:$El-Nico$:. Beitrag anzeigen
    Wie Frage ich denn am besten beim Verband nach!?
    Ihr werdet doch bei euch im Verein einen Zuständigen für das sog. Passwesen haben, oder? Gegebenfalls auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Die oder der hat dann alle wichtigen Nummern und Adressen bzw. sollte sich evtl. auch mit den Regularien auskennen.

    Nachtrag: Auszug aus der Jugendsatzung RLPs:

    §11
    Spielerlaubnis für Seniorenmannschaften
    1. Junioren/Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauen-Mannschaft
    spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren/Juniorinnen nicht spielberechtigt,
    die betreffenden Vereine werden bestraft, gegen die Junioren / Juniorinnen
    können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.
    2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet
    haben, kann eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt
    werden.
    Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis
    für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateurmannschaft
    möglich. Der Deutsche Fußball-Bund hat die Bestimmungen für Freigaben von Junioren/
    Juniorinnen für Frauen- und Herrenmannschaften allgemeinverbindlich in
    seiner Jugendordnung geregelt. Diese erlangen unmittelbare Gültigkeit für den Fußballverband
    Rheinland e.V. (vgl. § 6 Satzung FVR). Die jeweiligen allgemeinverbindlichen
    Vorschriften der DFB- Jugendordnung sind auf der Homepage des DFB sowie
    als Link auf der Homepage des Fußballverbandes Rheinland e.V. abrufbar.
    3. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann eine Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften
    ihres Vereins erteilt werden.

    http://www.fv-rheinland.de/upload/fi...endordnung.pdf
    Geändert von Airbus82 (03.08.2011 um 13:55 Uhr)
    Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich. (Aleksandar Ristic)

  4. #4
    Freizeitkeeper Avatar von .:$El-Nico$:.
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    Ja die Jugendordnung hatte ich mir eben auch schon durchgelesen und wurde daraus aber auch nicht wirklich weiter schlau.
    Grade durch diese Talentförderung etc.
    Naja ich hole mir morgen mal meine Bescheinugung ab und dann schau ich mal.
    Trotzdem danke
    Weiter, immer weiter!!!

    Oliver Kahn, der letzte Große Torwart...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Airbus82 Beitrag anzeigen
    Ihr werdet doch bei euch im Verein einen Zuständigen für das sog. Passwesen haben, oder? Gegebenfalls auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Die oder der hat dann alle wichtigen Nummern und Adressen bzw. sollte sich evtl. auch mit den Regularien auskennen.

    Nachtrag: Auszug aus der Jugendsatzung RLPs:

    §11
    Spielerlaubnis für Seniorenmannschaften
    1. Junioren/Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauen-Mannschaft
    spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren/Juniorinnen nicht spielberechtigt,
    die betreffenden Vereine werden bestraft, gegen die Junioren / Juniorinnen
    können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.
    2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet
    haben, kann eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt
    werden.
    Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis
    für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateurmannschaft
    möglich. Der Deutsche Fußball-Bund hat die Bestimmungen für Freigaben von Junioren/
    Juniorinnen für Frauen- und Herrenmannschaften allgemeinverbindlich in
    seiner Jugendordnung geregelt. Diese erlangen unmittelbare Gültigkeit für den Fußballverband
    Rheinland e.V. (vgl. § 6 Satzung FVR). Die jeweiligen allgemeinverbindlichen
    Vorschriften der DFB- Jugendordnung sind auf der Homepage des DFB sowie
    als Link auf der Homepage des Fußballverbandes Rheinland e.V. abrufbar.
    3. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann eine Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften
    ihres Vereins erteilt werden.

    http://www.fv-rheinland.de/upload/fi...endordnung.pdf
    So wurde mir das auch gesagt, als ich in der 1. meines alten Vereines aushelfen sollte: Entweder muss ich 18 sein, oder zweites Jahr A-Jugend spielen.

  6. #6
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    Bei mir war es so:

    War noch bei der Jugend (U17) und musste mit 15 das erste Mal bei der "Ersten" ran! Im Abstiegskampf. 1:0 gewonnen und eine Super Partie gehabt. Bei uns in Österreich muss man 15 sein, um für die "Aktiven" spielen zu dürfen!

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