Sorry, das stimmt nicht. Oder das Regelwerk des BFV ist falsch, was ich aber nicht glaube.
Folgender Auszug spricht doch für sich:
Wenn du also keine Freigabe (Zustimmung) des abgebenden Vereins erhältst, wirst du für 6 Monate gesperrt.Abmeldung nach dem 30.06. bis 31.12. und Antragseingang bis zum 31.01. (Wechselperiode II)
Pflichtspiele mit Zustimmung
Ohne Wartefrist ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen, frühestens ab 01.01.
Pflichtspiele ohne Zustimmung
Zum 01.11. des folgenden Jahres, jedoch max. 6 Monate, berechnet vom letzten Spiel, § 6 / 2 - 2.7 MO







