Also das das Regelwerk falsch ist, soweit gehe ich nicht

Vertehe ja soweit alles. Aber zum Thema:

Abmeldung nach dem 30.06. bis 31.12. und Antragseingang bis zum 31.01. (Wechselperiode II)

Pflichtspiele mit Zustimmung

Ohne Wartefrist ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen, frühestens ab 01.01.
sicher das es dann 6 Monate sind ???

Und wie gesagt: mein neuer Verein wird das schon Regeln

Aber vielen Dank für Deine Auskunft - super