Wir hatten vor 2 Wochen einen Juristen zu Gast, der üpber das Thema Notwehr/Nothilfe referierte, deswegen habe ich nochmal seine Ausführungen ausgegraben.
"Wenn nach erfolgter Notwehr affektiert eine Fortführung selbst in übertriebenen Maße erfolgt, bleibt der Tatbestand bestehen." so waren zumindest seine Worte, inweifern es richtig ist, weiß ich nicht. In diesem Sinne hätte also der Schiedsrichter in jedem Falle die Notwehr mit einer roten Karte bestraft.
Zudem ist der Angreifer weiter aktiv, wenn er sich auf dem Boden liegend nur verteidigen wolle, könne er sich auch einfach wegrollen oder eine defensive Haltung einnehmen, tut er aber nicht. Wenn wir eine Strafe fordern, versteh ich unser Rechtsverständnis nicht mehr. Dass die Regeln die Auslegung und Sanktion vorgeben bzw. fordern bestreite ich nicht, aber wir sind keine Machinen, die emotions- und verständnislos handeln.




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