Sehe ich auch so. Und zur Aberkennung der roten Karte: Fussballregeln sind nicht dazu gemacht, Torhüter vor Randalierern oder umgekehrt zu schützen, sondern das ist eine Frage des jeweils geltenden Strafrechts. Da stehen höherwertige Rechtsgüter (Gesundheit, körperliche Integrität) auf dem Spiel als "nur" die regelkonforme Ausführung einer Sportveranstaltung. Und wenn man dann sagt, dass durchgehend eine Notwehrsituation vorgelegen hat (auch nachdem der Hooligan gestürzt ist) dann kann man dem Torhüter keine strafrechtlichen Vorwurf machen bzw. er hat einen Rechtfertigungsgrund. Und selbstverständlich muss dieser Rechtfertigungsgrund dann auch gegenüber der roten Karte gelten.
Warum ich persönlich auch davon ausgehe, dass die Notwehrsituation nach dem Sturz des Hooligans weiterbesteht; Der Hooligan stürzt ja nicht wegen Schlagwirkung oder aus Schmerzen, vielmehr verliert er nur die Balance und wäre wohl sofort wieder aufgestanden und hätte den Torhüter weiter bedrohen können, wer weiss vielleicht auch mit einem Gegenstand. Mit den Tritten hält der Torhüter den Hooligan am Boden, bis Hilfe naht. Ich finde nicht, dass die Situation vergleichbar ist, mit jemandem, der aus Schmerzen oder wegen einer Konkussion zu Boden geht und dann, hilflos am Boden, noch getreten wird. Ich denke nicht, dass man aus notwehrrechtlicher Sicht dem Torhüter zumuten kann, dass er seinen Angreifer erst mal wieder auf die Beine kommen lässt und zuwaret, ob der ihn eneut attackieren will.
Aber da werden sich die Meinungen sicherlich unterscheiden. Ich kann das Verhalten aller beteiligter bei Az Alkmar zumindest nachvollziehen