Also erstmal vorweg, im Zivilrecht wird niemand "freigesprochen" sondern die eingereichte Klage würde abgewiesen werden. Ein Freispruch kann nur im strafrechtlichen Verfahren ergehen, wobei, je nach anwendbarem Recht, ein Entscheid über die zivilrechtlichen Ansprüche manchmal auch bereits im Strafverfahren erfolgt. In diesem Falle müsste gar nicht erst eine Zivilrechtliche Klage angestrengt werden, allerdings ein strafrechtliches Verfahren.
Aber wird haben es mit drei Rechtsquellen zu tun, nicht nur mit zweien; Strafrecht, Zivilrecht und das holländische Verbandsrechts (ich kenne die Rechtsnatur des holländischen Fussballverbands nicht, aber man muss da von privatautonom gesetzten Normen ausgehen, mithin ebenfalls Privatrecht, gemäss den üblichen Abgrenzungstheorien)
Jetzt ist es so, dass das eingangs erwähnte Strafrecht (also konkret die Bestimmungen über Notwehr) zwingendes Recht darstellt, das im formellen Gesetzgebungsverfahren ergangen ist. Privatautonome Regeln, wie die des Fussballverbandes, können dem zwingenden Strafrecht nicht entgegenstehen oder dessen korrekte Anwendung behindern. Deswegen wäre es höchst problematisch, denjenigen, der sich strafrechtlich auf Notwehr berufen könnte, durch eine rote Karte bestraft und damit das Präjudiz setzt, dass ein Büger aufgrund des niederrangigen Fussballregelwerks seine aus dem höherrangigen, zwingenden Strafrecht bestehenden Notwehrrechte nicht ausüben kann bzw. dafür sanktioniert wird. Zumeist wird das wohl aufrgund der Praktikabilität der Sportregeln einfach hingenommen, gerade, wenn zwei Sportler im Rahmen ihres reglementierten Spiels zusammenstossen, da erfolgt nur in ganz extremen Fällen eine strafrechtliche oder auch eine zivilrechtliche Auseindersetzung, aber wenn ein Zuschauer, der nichts mit dem Spiel und den Regeln zu tun hat, involviert wird, ist das einfach eine andere Sache.
Aber das alles setzt natürlich die Notwehrsituation voraus, das ist klar. Dass man in solchen Fällen die Emotionen kontrollieren kann... naja, Mutter Theresa und Mahatma Gandhi vielleicht, aber der ganze Rest der Welt würde damit Probleme haben. Ich wurde auch schon nach einem Fussballspiel attackiert, und es ist in solchen Fällen nicht so, "dass die Emotionen mit einem durchgehen" sondern ein Gebot der Rationalität, sich zu schützen und möglichst wenig Schaden bei sich selbst zuzulassen. Das ist kein wildes Durchdrehen, sondern ein bewusstes Fern- und Weghalten des Aggressors, teilweise halt auch mit ziemlich gewalttätigen Mitteln, je nach dem, wie aggressiv und gewaltbereit der Aggressor ist oder auftritt.
Aus Sich des Trainers ist es klar, sein Team wird dafür bestraft, dass es von einem Hooligan attackiert wird und soll dann auch noch zu zehnt weiterspielen? Wenn dazu die Sicherheit des Teams offenbar nicht gewährleistet wurde? Ne, nix is. Ich war nie Trainer, aber ob ich sowas meinem Team zumuten würde... wohl auch eher nicht