Torbinho,
es geht bei der Notwehr nicht um das was wäre, sondern um den Punkt:
1. Es sind Sicherheitskräfte in Reichweite und bereits auf dem Weg.
2. Der direkte Angriff wurde abgewehrt, der Angegriffene hat die Möglichkeit zur Flucht
Notwehr segnet nicht das Unschädlichmachen das Angreifers ab. Wer dies denkt, begeht einen Fehler. Notwehr segnet nur die Abwehr gegen den unmittelbaren Angriff oder den unmittelbar bevorstehenden Angriff ab.
Es segnet keinesfalls weitere Aktionen ab.
Gesetze im Internet
Der Fan liegt am Boden und es geht keinerlei Angriff mehr von Ihm aus, zudem müßte er für einen weiteren Angriff zunächst aufstehen.
Somit sind die beiden Tritte nicht mehr durch den §32 nach deutschem Recht abgesegnet, dies kann in den Niederlanden anders aussehen, doch nach deutschem Recht ist damit eine eindeutige Notwehrüberschreitung vollzogen worden - und es obliegt nun den Ermittlungsbehörden hier ggf. sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung einzuleiten.
Zudem gibt es durchaus andere, weniger verletzende Aktionen, um sich vor der Möglichkeit eines weiteren Angriffes zu schützen und der sicherste und damit beste Weg ist hier die Flucht.