Ich habe mir die Szene auch mehrfach auf youtube angeschaut und da wird auch klar, dass der Angreifer zwar am Boden liegt aber keinesfalls wehrlos geschweige denn passiv agiert. Auch er tritt weiterhin wild in Richtung Esteban und versucht dabei empfindliche Regionen zu treffen, was Esteban nicht verfolgt.
Sein Verhalten ist überzogen aber aus Furcht, Schrecken oder sonst etwas. Hier grefit dann;
§ 33 StGB (Überschreitung der Notwehr)

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Außerdem möchte ich noch Bedenken zum Wort "asozial" äußern. Es wird generell hier im Forum sehr häufig fasst schon inflationär benutzt. Es ist ein sehr stark anschuldigendes Wort. Spinnt man nämlich mal die Situation weiter mit Estebans Möglichkeit wegzulaufen, hätte der "Fan" vielleicht noch einen anderen Spieler verletzt. (Der Ordner schien nicht gerade der schnellste zu sein...) Es wäre also ein Gefährte, ein socius verletzt worden.
Äußerst spekulativ und höchst streitbar die Behauptung, aber ich möchte bei dem Begriff "Asozialität" ein wenig sensibilisieren.