Der Einsatz von Junioren/Juniorinnen in Männer-/Frauenmannschaften ist grundsätzlich nicht zulässig. Für Ausnahmen gelten folgende Bestimmungen:
a) Der Einsatz von A-Junioren in Männermannschaften ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres (A-Junioren) möglich. B-Juniorinnen des älteren Jahrganges sowie die, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können in Frauenmannschaften eingesetzt werden.
b) Alle Junioren und Juniorinnen dürfen an einem Tag nur in einem Spiel mitwirken, unabhängig davon, ob diese das 18. (Junioren) bzw. das 16. (Juniorinnen) Lebensjahr vollendet haben. Diese Junioren/Juniorinnen unterliegen im laufenden Spieljahr noch den Bestimmungen der Jugendordnung des LFV M.-V.