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Thema: Kleine Regelkunde - Berechtigter Strafstoß?

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  1. #15
    Amateurtorwart Avatar von VfRBorusse
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    Da muss ich mich als Schiri auch mal einmischen.

    Also ich denke mal die 10 Vergehen sind klar, davon gibt es 4 mit Versuch. Dieses mit Versuch geht allerdings eher in Richtung versuchter Tätlichkeit. (Werfen,Treten,Spucken,Schlagen). Außerdem wird hier lediglich klargestellt, was ein Vergehen ist.
    Die Wörter fahrlässig(norm.Foulspiel, ohne VW), rücksichtslos(=gelb), übertriebene Härte (FaZ) gelten für persönliche Strafen, zumindest bei den Regeltests .

    Ein kontaktloses Vergehen sind Dinge wie gefährliches Spiel (=Hohes Bein, Kopf zu niedrig, etc.), und wie wir wissen gibt es dafür den idF, weil eben eine der Voraussetzungen für einen direkten Freistoß nicht erfüllt sind (gegen den Gegner). Die 4 Voraussetzungen sind entscheidend, welche Art von Spielfortsetzung es gibt, nicht die Vergehen. Sind alle erfüllt -> dir. Freistoß/Elfmeter, ist hier in der Beschreibung aber absolut nicht gegeben.

    Ich kann keinen Elfmeter(oder dir. Freistoß) geben, nur weil eventuell ein Foulspiel hätte stattfinden können.

    "Außerdem verursacht ein Spieler einen indirekten Freistoß für das gegnerische Team, wenn er nach Ansicht des Schiedsrichters


    • den Lauf des Gegners behindert,
    • ..."

    Demnach kann es hier höchstens einen idF geben, ein Strafstoß ist da aber falsch. Außer der Kollege hat tatsächlich einen Kontakt gesehen.
    Geändert von VfRBorusse (18.10.2016 um 09:05 Uhr)

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