Meinst du jetzt Ablösesumme oder Ausbildungs- und Förderungsentschädigung?

1. Ablösesumme setz ich mal mit Vetragsspieler gleich, was ja bedeutet das du einen gültigen Vertrag mit deinen aktuellen Verein hast.
2. Ausbildungs- und Förderungsentschädigung wäre dann der Amateur, welcher keinen Vertrag besitzt und auch beim neuen Verein keinen bekommt.

Aus der Spielordnung des Hfv
§121
2.In folgenden Fällen entfällt die Wartfrist, ohne dass es zum Vereinswechsel der Zustimmung des abgebenden Vereins bedarf.
f) Wenn das letzte Pflichtspiel des Amateurs nachweislich länger als sechs Monate zurückliegt. Entsprechendes gilt für Vertragsspieler mit der Maßgabe,
dass die Frist mit dem Ablauf des Vertrages, mit seiner einvernehmlichen Auflösung oder seiner wirksamen fristlosen Kündigung beginnt.

Soviel mal zur Wechselsperre.

darüber hinaus ist es unerheblich, ob du für eine Aufwandsentschädigung über 200000000€ oder für 0€ zu deinem Verein gekommen bist.
Dein alter Verein kann eine Entschädigung von (neuer Verein Gruppenliga) 750€ verlangen, was dein neuer Verein aber nicht zahlen muss, kannst auch die "Sperre" des Hfv absitzen (Bfv sinds 3 Monate glaub ich)
oder dein alter Verein verlangt keine, was dann mit der Abmeldung und Freigabe erledigt sein sollte.
Für Vordrucke schaust mal auf
http://www.hfv-online.de/vereinsserv...are-passwesen/

da gibt es
Vordruck Empfangsbescheinigung bei Herausgabe des Passes an Spieler
Doppelte Ausführung (für dich, für den alten Verein)
somit sollte auch schriftlich festgehalten sein, dass du die Freigabe hast.


Oder hat jemand eine andere Meinung zu dem ganzen?