Zumal es rechtlich sogar so ist, dass das "Wegnehmen" eines Gegenstandes erst dann zum Diebstahl wird, wenn die Intention des Täters kein Zurückgeben dieses Gegenstandes beinhaltet.

Lehmann wird also sagen, sofern es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, dass er die Brille wiedergeben wollte - was er ja auch gemacht hat - und schon ist die ganze Sache vom Tisch.