Das Thema Vorteil ist in Regel 5 folgendermassen geregelt:

....von einer Spielunterbrechung abzusehen, wenn dies von Vorteil für dasjenige Team ist, gegen das sich das Vergehen richtete, und das ursprüngliche Vergehen zu bestrafen, wenn der erwartete Vorteil zu diesem Zeitpunkt nicht eintritt,
Damit ist aber auch klar, dass alles andere im Ermessen des Schiedsrichters liegt.