Noch eines: Das Nachtatverhalten hat nur eine Auswirkung auf das Strafmaß (Täter-Opfer-Ausgleich).
Die Tat (Foul) hat damit nichts zu tun. Eine Aktion als Foul zu bezeichnen, kann sich also ausschließlich auf die Aktion an sich beziehen. Ob jemand sich hinterher entschuldigt oder das Opfer stattdessen verhöhnt ist für das Foul an sich nicht von Belang. Für das Strafmaß schon.

Also bitte nicht alles durcheinanderwerfen...