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Thema: Spielberechtigung im Herrenbereich

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  1. #1
    Blickfeld
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    Ich erklärs noch einmal, weil ich es ganz genau weiß, dass ist aber auf Hessen bezogen, müsste aber Bundesweit so sein, sonst würde es KAUM Sinn machen !

    Also, bist du 1 Jahr A-Jugend und 18, dann darfst du Herren spielen, bist du jedoch 1 Jahr A-Jugend und 17 musst du Landesauswahlspieler sein

    Bist du 2 Jahr A-Jugend und 17, dann darfst du auch Herren spielen mit Ärtzl. Attest + Erlaubnis Eltern, wenn 18 sowieso.

    Und wenn ein Nuri Sahin mit 16 sein Bundesligadebüt gibt, dann ist das noch einmal eine ganz andere Sondernummer
    Nur LOSER bleiben liegen.


  2. #2
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    Hallo zusammen!

    genau dies traff bei mir letztes Jahr auf. Man darf aktiv bei Herrenmanschaften spielen, wenn man das zweite Jahr A-Jugendspieler ist, ein ärztliches Attest hat und die Genehmigung der Eltern bekommt. Diese zwei Blätter müssen mit dem Pass dem Schiedsrichter vor der Partie gezeigt werden.

    Gruß

    P.S.: Spiel auch hier in Bayern

  3. #3
    Blickfeld
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    Außer du bist 1 Jahr A-Jugend und 18 wie bei mir es der Fall war.
    Nur LOSER bleiben liegen.


  4. #4
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    Zitat Zitat von konsti Beitrag anzeigen
    Ich erklärs noch einmal, weil ich es ganz genau weiß, dass ist aber auf Hessen bezogen, müsste aber Bundesweit so sein, sonst würde es KAUM Sinn machen !

    Also, bist du 1 Jahr A-Jugend und 18, dann darfst du Herren spielen, bist du jedoch 1 Jahr A-Jugend und 17 musst du Landesauswahlspieler sein

    Bist du 2 Jahr A-Jugend und 17, dann darfst du auch Herren spielen mit Ärtzl. Attest + Erlaubnis Eltern, wenn 18 sowieso.

    Und wenn ein Nuri Sahin mit 16 sein Bundesligadebüt gibt, dann ist das noch einmal eine ganz andere Sondernummer
    So ist es meines Wissens auch. Bin im 1.Jahr A-Jugend und war als 17-jähriger NICHT spielberechtigt. Heute bin ich 18 geworden und ab nun an habe ich auch die Spielberechtigung für den Herrenbereich.

  5. #5
    Blickfeld Avatar von La_Chat
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    Also ich weiß nicht, wie es in den anderen Landesverbänden ist, aber ich glaube kaum das sich die Statuten da groß vom westfälischen Fußballverband unterscheiden. Und hier sieht die Regelung folgendermaßen aus:
    "
    1. Eingangsvoraussetzung:
    Der Spieler muss dem älteren A-Junioren- bzw. die Spielerin dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang angehören. Das sind im Spieljahr 2009/2010 A-Junioren, die im Zeitraum vom 1.1.91 bis zum 31.12.91 und B-Juniorinnen, die im Zeitraum vom 1.1.93 bis zum 31.12.93 geboren sind. Die Seniorenerklärung kann unter Ausnutzung des § 15 JSpO/WFLV frühestens zum 01.07.2009 erteilt werden.
    [...]
    4. Vereinszugehörigkeit (§ 15 Abs. 2 b JSpO/WFLV)
    – Eine der nachfolgenden Voraussetzungen muss erfüllt werden:
    a) Der Spieler bzw. die Spielerin muss zum Beantragungszeitpunkt im Besitz einer Spielberechtigung von mindestens 12 Monaten für den beantragenden Verein sein.
    [...]
    5. Ärztliche Untersuchung:
    Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs, die zum Beantragungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. B-Juniorinnen, haben sich einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
    Diese Untersuchung kann durch einen Arzt (Sportarzt/Hausarzt) seiner/ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Unbedenklichkeitserklärung des Arztes ist dem Antrag beizufügen. Dabei evtl. entstehende Kosten trägt der Verein bzw. der Spieler/die Spielerin.

    6. Wichtige Hinweise:
    - Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgangs ist unter Verzicht der Voraussetzungen Nr. 2 bis 5 ab 1. April des laufenden Spieljahres für alle Herren- bzw. Frauenmannschaften spielberechtigt.
    - Die Junioren/Juniorinnen verlieren durch die Spielerlaubnis für die 1. Seniorenmannschaft nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenmannschaft und können sich auch nicht im Seniorenbereich für den Jugendbereich "Festspielen".
    "
    (Auszug aus der Gebrauchsanweisung für Seniorenerklärungen des FLVW)
    Früher war er der Panther im Verein, neulich meinte jemand: "Guck mal! Ein fliegendes Schwein!"

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