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Thema: Esteban (AZ Alkmaar, Eredivisie)

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  1. #1
    Amateurtorwart
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    Ich kann den Keeper verstehen, ich hätte an seiner Stelle genauso reagiert. Selbstschutz, Zorn und allem voran Notwehr.
    Die Entscheidung des Verbandes kann ich allerdings nicht nachvollziehen - wir müssen hier doch einmal zweierlei Maß ansetzen:

    auf der einen Seite haben wir das Zivilrecht, auf der anderen die sportliche Gerichtsbarkeit.

    Aus sportrechtlichen Gründen war der Platzverweis zwingend notwendig, da Esteban eindeutig gegen die Regeln verstößt. Eine Tätlichkeit, egal ob gegen Mitspieler, Gegenspieler oder einer anderen Person, zieht den Feldverweis auf Dauer nach sich. Die jeweilige Sperre wird vom Verband festgesetzt unter Zuhilfenahme der TV-Bilder sowie des Spielberichtes.
    Die Argumentation "Notwehr" kann ich nur schwer nachvollziehen - erwachsene Menschen sollten in der Lage sein, ihre Emotionen zu kontrollieren, können sie es nicht (mich in solchen Situationen eingeschlossen), muss dieses geahndet werden.
    Zwei Beispiele:
    Spieler A aus Mannschaft A schlägt Spieler B aus Mannschaft B. Spieler B schlägt zurück. Beide Spieler gehören des Feldes verwiesen. Wie oft gab es auch solche Fälle in der Bundesliga oder sonst wo - da wurde dann auch nicht groß nach der Verhältnismäßigkeit gefragt - Spieler A bekommt 3 Spiele Sperre, Spieler B ein Spiel Pause.

    Ein Spieler bekommt ein Tor aufgrund einer vermeintlichen Abseitsstellung aberkannt, er beleidigt den Schiedsrichter, ein anwesender Schiedsrichterbeobachter urteilt in seinem Bericht: es war kein Abseits. Soll nun auch die rote Karte aufgrund des Fehlverhaltens zurückgezogen werden? Nein, auch in diesem Fall kann man von Emotionen sprechen, schön und gut, aber es bleibt ein Regelverstoss. Sonst hätten wir z.B. nach jedem Wochenende diverse rote Karten , die zurückgenommen werden müssten.

    Nun kommen wir aber zu dem zivilrechtlichen Teil: sollte der Fan eine Klage gegen Esteban wegen Körperverletzung einreichen, so ist er in diesem Falle freizusprechen, da er wie oben von Tomfon erwähnt wurde, den Tatbestand der Notwehr mit Selbstschutz. Die Klage würde wohl zu 99% fallen gelassen.

    Aus meiner Sicht hat sich der holländische Fussballverband keinen Gefallen damit getan, die rote Karte zurückzunehmen - ein Spiel Sperre hätte ich in dieser Situation für angemessen empfunden. Aber das ist nur meine eigene Meinung.
    Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich. (Aleksandar Ristic)

  2. #2
    Amateurtorwart
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    Zitat Zitat von Airbus82 Beitrag anzeigen
    Nun kommen wir aber zu dem zivilrechtlichen Teil: sollte der Fan eine Klage gegen Esteban wegen Körperverletzung einreichen, so ist er in diesem Falle freizusprechen, da er wie oben von Tomfon erwähnt wurde, den Tatbestand der Notwehr mit Selbstschutz. Die Klage würde wohl zu 99% fallen gelassen.
    Also erstmal vorweg, im Zivilrecht wird niemand "freigesprochen" sondern die eingereichte Klage würde abgewiesen werden. Ein Freispruch kann nur im strafrechtlichen Verfahren ergehen, wobei, je nach anwendbarem Recht, ein Entscheid über die zivilrechtlichen Ansprüche manchmal auch bereits im Strafverfahren erfolgt. In diesem Falle müsste gar nicht erst eine Zivilrechtliche Klage angestrengt werden, allerdings ein strafrechtliches Verfahren.

    Aber wird haben es mit drei Rechtsquellen zu tun, nicht nur mit zweien; Strafrecht, Zivilrecht und das holländische Verbandsrechts (ich kenne die Rechtsnatur des holländischen Fussballverbands nicht, aber man muss da von privatautonom gesetzten Normen ausgehen, mithin ebenfalls Privatrecht, gemäss den üblichen Abgrenzungstheorien)

    Jetzt ist es so, dass das eingangs erwähnte Strafrecht (also konkret die Bestimmungen über Notwehr) zwingendes Recht darstellt, das im formellen Gesetzgebungsverfahren ergangen ist. Privatautonome Regeln, wie die des Fussballverbandes, können dem zwingenden Strafrecht nicht entgegenstehen oder dessen korrekte Anwendung behindern. Deswegen wäre es höchst problematisch, denjenigen, der sich strafrechtlich auf Notwehr berufen könnte, durch eine rote Karte bestraft und damit das Präjudiz setzt, dass ein Büger aufgrund des niederrangigen Fussballregelwerks seine aus dem höherrangigen, zwingenden Strafrecht bestehenden Notwehrrechte nicht ausüben kann bzw. dafür sanktioniert wird. Zumeist wird das wohl aufrgund der Praktikabilität der Sportregeln einfach hingenommen, gerade, wenn zwei Sportler im Rahmen ihres reglementierten Spiels zusammenstossen, da erfolgt nur in ganz extremen Fällen eine strafrechtliche oder auch eine zivilrechtliche Auseindersetzung, aber wenn ein Zuschauer, der nichts mit dem Spiel und den Regeln zu tun hat, involviert wird, ist das einfach eine andere Sache.

    Aber das alles setzt natürlich die Notwehrsituation voraus, das ist klar. Dass man in solchen Fällen die Emotionen kontrollieren kann... naja, Mutter Theresa und Mahatma Gandhi vielleicht, aber der ganze Rest der Welt würde damit Probleme haben. Ich wurde auch schon nach einem Fussballspiel attackiert, und es ist in solchen Fällen nicht so, "dass die Emotionen mit einem durchgehen" sondern ein Gebot der Rationalität, sich zu schützen und möglichst wenig Schaden bei sich selbst zuzulassen. Das ist kein wildes Durchdrehen, sondern ein bewusstes Fern- und Weghalten des Aggressors, teilweise halt auch mit ziemlich gewalttätigen Mitteln, je nach dem, wie aggressiv und gewaltbereit der Aggressor ist oder auftritt.

    Aus Sich des Trainers ist es klar, sein Team wird dafür bestraft, dass es von einem Hooligan attackiert wird und soll dann auch noch zu zehnt weiterspielen? Wenn dazu die Sicherheit des Teams offenbar nicht gewährleistet wurde? Ne, nix is. Ich war nie Trainer, aber ob ich sowas meinem Team zumuten würde... wohl auch eher nicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Airbus82 Beitrag anzeigen

    Nun kommen wir aber zu dem zivilrechtlichen Teil: sollte der Fan eine Klage gegen Esteban wegen Körperverletzung einreichen, so ist er in diesem Falle freizusprechen, da er wie oben von Tomfon erwähnt wurde, den Tatbestand der Notwehr mit Selbstschutz. Die Klage würde wohl zu 99% fallen gelassen.
    Leider nein. Denn in diesem Falle war klar Hilfe und Executive zur Stelle, so daß die erste Aktion Notwehr wohl ist, denn diese ist nur dazu da, die unmittelbare Gefahr abzuwenden.
    Der Fan liegt danach am Boden und der Torwart nimmt zum Teil noch Anlauf, um diesem Tritte zu versetzen.
    Dies ist keinesfalls mit Notwehr zu begründen, sondern die unmittelbare Gefahr besteht nicht mehr... Was er also tut, als der Fan am Boden liegt, ist entweder eine Notwehrüberschreitung in dem einen Fall, oder schlicht eine Körperverletzung.
    Somit wird hier nichts fallen gelassen.

    Der Fan muss sich sicherlich gefallen lassen, daß er der Angreifer und Auslöser war und zu Recht eingesteckt hat, doch der am Boden liegende Fan, der mit den Stollenschuhen getreten wird rechtfertigt keinesfalls die Begrifflichkeit der Notwehr - null und nimmer.
    Das ist definitiv eine reine Gewaltaktion und gehört bestraft. Da gibt es nichts zu beschönigen und in Schutz zu nehmen.
    Jedwede Gewalt gehört nicht auf den Fussballplatz. Wenn sich zwei Spieler schlagen, will ich von keinem hören, daß er da hin gehen muss um zu helfen.
    Das ist Sache der Trainer und Betreuer. Die Spieler haben sich rauszuhalten, oder man spielt demnächst keinen Fussball mehr, sondern betreibt einen Ballsport als Begründung für irgendeine doofe Zeltschlägerei!
    Wer das will, sollte sich bei irgendeinem zwielichtigen Club anmelden, aber bitte kein Fussball spielen.

    Ich bin über das Verhalten dieses Torwarts so dermaßen entsetzt, ich finde keine Worte dafür. Ich hätte da keine rote Karte zurück genommen, im Gegenteil... ich hätte eine Sperre verhängt, die der Torwart gespürt hätte.
    Nochmals: Gewalt hat auf dem Sportplatz nichts verloren!
    Lassen wir das, war nie eine Leuchte...

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