Zitat Zitat von Luke Beitrag anzeigen
Amtsbeleidigung gibt es nicht mal...
Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

@Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.