Regel 5 im Regelwerk ist unmissverständlich: "Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind endgültig."
Eine falsche Entscheidung, und sei sie noch so falsch, ist eben leider auch endgültig. Auch wenn der Schiedsrichter in der Bewertung des Strafmaßes einen Fehler begeht. Deine ehemaligen Sportrichter in allen Ehren, aber deren Einschätzung kann ich nicht nachvollziehen. Ich sehe den Fall da längst nicht so klar.
Ich werf mal als Beispiel Diego in den Raum. Der hatte nun offensichtlich beim Rückspiel des UEFA Cup Halbfinales weder etwas gesagt, noch etwas gemacht, was eine gelbe Karte rechtfertigen konnte. Dennoch wurde er verwarnt, was, wohl alle wissen, tragische Konsequenzen für ihn und seinen Club hatte. Ein Einspruch wäre aber chancenlos gewesen.