Warum? Dann könnte man ja jedes mal Einspruch einlegen, wenn ein Schiedsrichter die Regeln missachtet. Wohin würde das führen?
Es gibt nur zwei Männer denen ich vertraue. Der eine bin ich. Und der andere sind nicht Sie!
Naja, das ist so nicht ganz richtig. Bei Tatsachenentscheidungen kann man keinen Einspruch einlegen, da diese im Ermessen des Schiedsrichters liegt. Wir hatten aber schon einmal die Situation, dass der Torwart klar vor dem 16 Meter-Raum den Ball einem Stürmer mit der Hand vom Fuß geklaut hat und damit eine klare Torchance verhindert hat. Dies wurde auch bestraft, aber nicht einmal mit gelb sondern lediglich mit einem Freistoß. Dieses regelwidrige Verhalten (regelwidrige Verhinderung einer klaren Torchance durch Handspiel des Torwarts außerhalb des Strafraums) zieht nach DFB-Statuten eine rote Karte nach sich, die nicht gegeben wurde. Hätte der Schiedsrichter es nicht gesehen und daher nicht geahndet, hätten wir nichts machen können, aber da er ja dieses Verhalten geahnet hat mit einem Freistoß, hätten wir damit vor das Sportgericht gehen und wahrscheinlich gewinnen können.
Unser Herr Schiedsrichter kann dir das sicher genauer erklären. Ich weiß nicht, wie es in diesem Fall ist, aber ich glaube nicht, dass solch ein Verhalten in den Bereich der Tatsachenentscheidungen gehört. Dann hätte Fliegenfänger Recht, es wäre anfechtbar.
Da kann man schwer, wenn überhaupt, Einspruch einlegen... .
LG
Du warst so jung, du starbst so früh, wer dich gekannt, vergisst dich nie.
† 28.08.09
Ich danke dir für alles, Thomas. Ohne dich hätte ich es nicht geschafft.
Was macht dich so sicher, dass ihr mit einem Einspruch erfolgreich gewesen wärt? Und wenn dies so erfolgversprechend war, wieso habt ihr das dann nicht gemacht?
Also so einfach geht es wirklich nicht. Und das ist alles in allem auch gut so, auch wenn man mal so manch bittere Kröte schlucken muss. Tja, und die von dir beschriebene Situation ist doch nichts anderes als eine Tatsachenentscheidung.![]()
Es gibt nur zwei Männer denen ich vertraue. Der eine bin ich. Und der andere sind nicht Sie!
Wir haben damals von zwei ehemaligen Berliner Sportrichtern eine Einschätzung im Vorfeld eingeholt. Sie meinten, dass das, wenn richtig erläutert, eine klare Angelegenheit ist, die "in 6 von 8 Fällen zu einer Spielwiederholung" führt. Unser Vorteil war, dass der gegnerische Trainer und die gegnerische Torhüterin direkt nach dem Spiel zu Protokoll gegeben haben, dass der Verstoß sich so abgespielt hat.
Und das ist nicht so ganz richtig, Spideratze, das ist es nämlich nichtEs ist eine Tatsachenentscheidung, wenn der Schiedsrichter nicht sieht, dass die Torhüterin außerhalb des Strafraums ist. Sieht er dies aber, trägt die Spielsituation auch danach so vor und bewertet dieses Vergehen (das mit einer roten Karte als Bestrafung um Regelwerk vermerkt ist) mit keiner Karte, dann ist dies keine Tatsachenentscheidung mehr. Beide Mannschaften wollten damit vor das Sportgericht, da es um ein Abstiegsduell ging und keiner von Beiden mit dem 1:1 zufrieden war. Außerdem spielte sich die Situation in der 5. Minute ab und wenn dann die einzige Torhüterin vom Feld fliegt, hat das gravierende Auswirkungen auf den Spielverlauf. Das alles sind Umstände, die eine Entscheidung zu unseren Ungusten beim Sportgericht unterstrichen hätten. Leider gab es in meinem alten Verein Dispute zwischen meinem Ex-Trainer und dem Vorstand (was letztendlich auch zum Weggang meiner ganzen Mannschaft führte), in denen der Vorstand ihm einfach "eins auswischen wollte", in dem er den Gang vor das Sportgericht nicht zu ließ. Allgemein waren die 1. Frauen in meinem alten Verein nichts wert. Deswegen kam es zu keinem Einspruch
Sonst könnte ich dir natürlich das Ergebnis des ganzen sagen...
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Regel 5 im Regelwerk ist unmissverständlich: "Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind endgültig."
Eine falsche Entscheidung, und sei sie noch so falsch, ist eben leider auch endgültig. Auch wenn der Schiedsrichter in der Bewertung des Strafmaßes einen Fehler begeht. Deine ehemaligen Sportrichter in allen Ehren, aber deren Einschätzung kann ich nicht nachvollziehen. Ich sehe den Fall da längst nicht so klar.
Ich werf mal als Beispiel Diego in den Raum. Der hatte nun offensichtlich beim Rückspiel des UEFA Cup Halbfinales weder etwas gesagt, noch etwas gemacht, was eine gelbe Karte rechtfertigen konnte. Dennoch wurde er verwarnt, was, wohl alle wissen, tragische Konsequenzen für ihn und seinen Club hatte. Ein Einspruch wäre aber chancenlos gewesen.
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